Online-Termin vereinbaren
Bitte wählen Sie die gewünschten Anliegen und deren Anzahl aus. Anliegen können auch miteinander kombiniert werden. Paare und Familien können einen gemeinsamen Termin vereinbaren, wenn die entsprechenden Anliegen und deren Anzahl berücksichtigt werden.
InformationMit dem digitalen Angebot des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes können Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises unabhängig von den Öffnungszeiten des Bürgerbüros einsatzbereit machen. Eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro ist dann nicht notwendig. Der Link folgt auf der nächsten Seite.
InformationSie können die erneute Mitteilung der Steueridentifikationsnummer (IdNr) auch unmittelbar beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) anfordern. Eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro ist dann nicht notwendig. Der Link folgt auf der nächsten Seite.
InformationBitte beachten Sie, dass Sie den Vollservice (Transport des Sperrmülls aus Kellern, Garagen oder Dachböden) nur direkt beim EBB beantragen können.
InformationBitte beachten Sie die Umtauschregeln und Fristen zum 19.01. eines Jahres auf der nächsten Seite!
InformationSie können Führungszeugnisse auch unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) online beantragen. Eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro ist dann nicht notwendig. Der Link folgt auf der nächsten Seite.
InformationSie können Gewerbezentralregisterauszüge auch unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) online beantragen. Eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro ist dann nicht notwendig. Der Link folgt auf der nächsten Seite.
InformationFischereischeine werden kalenderjährlich erteilt, d.h. das Jahr, in dem der Antrag gestellt wird, zählt als volles Jahr. Frühestens im Dezember eines Jahres kann ein Fischereischein mit Beginn der Gültigkeit ab 1. Januar des Folgejahres ausgestellt werden.
InformationFischereischeine werden kalenderjährlich erteilt, d.h. das Jahr, in dem der Antrag gestellt wird, zählt als volles Jahr. Frühestens im Dezember eines Jahres kann ein Fischereischein mit Beginn der Gültigkeit ab 1. Januar des Folgejahres ausgestellt werden.
InformationFischereischeine werden kalenderjährlich erteilt, d.h. das Jahr, in dem der Antrag gestellt wird, zählt als volles Jahr. Frühestens im Dezember eines Jahres kann ein Fischereischein mit Beginn der Gültigkeit ab 1. Januar des Folgejahres ausgestellt werden.