Führungszeugnisse

Das Führungszeugnis ist durch die betroffene Person persönlich unter Vorlage des Personalausweises, Reisepasses oder Aufenthaltstitel zu beantragen.
Grundsätzlich kann jede Person ab 14 Jahren die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen. Bei Personen, die gesetzlich vertreten werden (z. B. Minderjährige), ist auch die Vertretungsperson antragsberechtigt.
Eine Bevollmächtigung zur Antragstellung ist nicht möglich.

Das Führungszeugnis kann über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragt werden. Hierfür benötigen Sie den neuen elektronischen Personalausweis bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät*.
Neben Ihrem aktivierten Online-Ausweis benötigen Sie ein *NFC-fähiges Smartphone als Kartenlesegerät sowie eine Software, zum Beispiel die kostenlose AusweisApp2 des Bundes.

Hier geht es zum Online-Formular des Bundesamt für Justiz: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ffw/form/display.do?%24context=4EC50A7E5238BB8C15D1

Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen:
Belegart NB = Antrag des Betroffenen auf Erteilung eines einfachen Führungszeugnisses für eigene Zwecke nach § 30 BZRG; (Übersendung an die Antragstellerin bzw. den Antragsteller)
Belegart NE = Antrag des Betroffenen auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses für eigene Zwecke nach § 30a BZRG. Die Beantragung kann nur mit einem Nachweis erfolgen.

In folgenden Fällen ist die Angabe des Verwendungszwecks und der genauen Anschrift der Behörde erforderlich:
Belegart OB = Antrag des Betroffenen auf Erteilung eines einfachen Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 Satz 1 BZRG.
Belegart OE = Antrag des Betroffenen auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde nach §§ 30 a Abs. 1, 2 Satz 2, 30 Abs. 5 Satz 1 BZRG. Die Beantragung kann nur mit einem Nachweis erfolgen.

Ein europäisches Führungszeugnis wird in Deutschland lebenden Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedsstaates und auch Doppelstaatern der Europäischen Union erteilt.
Das europäische Führungszeugnis gibt auch Auskunft darüber, ob die betreffende Person im EU-Staat ihrer Herkunft oder in ihrem Heimatstaat vorbestraft ist.


In der Broschüre zum Download erhalten Sie Informationen zum neuen Führungszeugnis:

download (231,0 kB)


Benötigte Unterlagen

  • gültiger Lichtbildausweis
  • evt. Bestätigung, dass nach § 30a die Voraussetzungen für ein erweitertes Führungszeugnis vorliegen

Kosten / Gebühren

Die Verwaltungsgebühr beträgt 13,00 € und ist direkt zu entrichten.
Für eine Gebührenbefreiung wegen Mittellosigkeit oder besonderem Verwendungszweck (z.B. Ehrenamt) ist ein Nachweis erforderlich.


Ansprechperson

Team des Bürgerbüros
Sachbearbeiter / Sachbearbeiterin
Bürgerdienste, Ordnung und Soziales
Bürgerbüro/Standesamt
Rathausplatz 4, Zimmer 017
Tel.: 02307/965-206
Fax: 02307/965-11 418
E-Mail: buergerbuero@bergkamen.de

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Wichtige Information

Das Bürgerbüro ist umgezogen und befindet sich jetzt nördlich des Busbahnhofes im Rathausplatz 4, zwischen der Sparkasse und dem Kundencenter der GSW.