Personalausweis
Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und in Deutschland gemeldet sind, haben die Pflicht, einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) zu besitzen. Der Personalausweis muss wegen der Identitätsprüfung, der eigenhändigen Unterschrift und der Abgabe von Fingerabdrücken persönlich im Bürgerbüro beantragt werden. Der Ausweis verfügt über einen elektronischen Identitätsnachweis (eID) und kann daher auch online verwendet werden, um sich z.B. auf Webseiten auszuweisen. Weitere Informationen zum Personalausweis und seinen Möglichkeiten sind auf der Seite www.personalausweisportal.de zu finden.
Der Personalausweis kann auch schon vor dem 16. Lebensjahr beantragt werden. In diesem Fall ist ein gemeinsamer Antrag der Sorgeberechtigten (in der Regel Mutter und Vater) erforderlich. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist von dem anderen Elternteil eine entsprechende Einverständniserklärung sowie eine Ausweis- oder Passkopie zwecks Unterschriftsabgleich vorzulegen. Bei alleinigem Sorgerecht ist dieses nachzuweisen. Die Anwesenheit des Kindes/Jugendlichen ist in jedem Fall zwingend erforderlich.
Der Personalausweis ist zehn Jahre gültig; bei Personen unter 24 Jahren zum Zeitpunkt der Antragstellung sechs Jahre. Die Gültigkeit verfällt jedoch, wenn Eintragungen nicht mehr zutreffen oder das Lichtbild eine eindeutige Feststellung der Identität nicht mehr zulässt. Eine Änderung der Anschrift führt nicht zur Ungültigkeit.
Nach Antragstellung dauert es zwischen zwei und vier Wochen, bis der neue Personalausweis in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wurde. Wird dargelegt, sofort einen neuen Personalausweis zu benötigen, kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser ist maximal drei Monate gültig und wird unmittelbar im Rahmen der Antragstellung ausgehändigt.
Der Personalausweis kann grundsätzlich in ganz Deutschland genutzt werden, in den Ländern der Europäischen Union auch als Ersatz für den Reisepass. Der vorläufige Personalausweis dient hingegen nicht als Reisedokument, wird aber in einigen Ländern als solches akzeptiert. Bitte beachten Sie daher stets die aktuellen Einreisebestimmungen in den Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
Haben Sie Ihren Personalausweis verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, so teilen Sie dies bitte umgehend dem Bürgerbüro und bei Diebstahl zusätzlich auch der Polizei mit.
Sie möchten die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises nutzen, diese ist aber noch deaktiviert? Oder Sie haben die selbstgewählte PIN vergessen? Leider musste der PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst zum 29. Dezember 2023 eingestellt werden. Sie können Ihren Online-Ausweis aber nach wie vor bei dem für Sie zuständigen Bürgerservice Ihrer Kommunen kostenfrei aktivieren lassen und Ihre neue PIN setzen. Die für Sie zuständige Behörde finden Sie unter www.behoerdenfinder.de
Benötigte Unterlagen
- das bisherige Ausweisdokument (z.B. der ungültige Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass)
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild nach den Vorgaben der Fotomustertafel der Bundesdruckerei (nicht älter als 6 Monate)
Papierbasierte Passbilder sind ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente nicht mehr zugelassen. ( Ab diesem Zeitpunkt können Sie hier vor Ort Lichtbilder über ein entsprechendes Gerät zur Lichtbildaufnahme aufnehmen lassen. Dieses wird dann medienbruchfrei in den Antrag für Ihren neuen Personalausweis oder Reisepass übernommen.)
Lichtbilder von Fotostudios müssen ab diesen Zeitpunkt ausschließlich in elektronischer Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege zum Bürgerbüro übermittelt werden.
Bitte prüfen Sie auf der folgenden Website, welche Fotografen oder Fotostudios hier in der Nähe diese Dienstleistung anbieten: www.e-passfoto.de/behoerden-information
- bei Neuzuzug, Erstbeantragung, Einbürgerung und Eheschließung vorsorglich Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch zur Klärung abweichender Daten und Namensschreibweisen
- ggf. Urkunde über eine behördliche Namensänderung, Bescheinigung über eine Namenserklärung, Registrierschein sowie Vertriebenenausweis bei Spätaussiedler
- bei Personen unter 16 Jahren ist die Anwesenheit von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil erforderlich sowie die Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils sowie eine Ausweis- oder Passkopie bzw. ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht (z.B. Sorgerechtsbeschluss bei Scheidung, Sterbeurkunde, wenn ein Elternteil gestorben ist, aktuelle Negativbescheinigung des Jugendamtes)
- ggf. Nachweis über den Besitz mehrerer Staatsangehörigkeiten
Hinweis zur Abholung:
Der Personalausweis ist nach ca. 2-4 Wochen abholbereit. Der PIN-Brief zur Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises wird Ihnen bei Antragstellung ausgehändigt. Das dazugehörige Sperrkennwort erhalten Sie bei Abholung Ihres neuen Ausweises. Jede antragstellende Person erhält unabhängig vom Alter einen PIN Brief; die bisherige Altersgrenze wurde vom Verordnungsgeber am 31.10.2023 aufgehoben. Bei Personen unter 16 Jahren bleibt der die Online-Funktion jedoch deaktiviert.
Die Abholung kann am Schnellschalter im Bürgerbüro ohne Terminvereinbarung erfolgen. Bei der Abholung des neuen Ausweises ist das bisherige Ausweisdokument im Bürgerbüro erneut vorzulegen. Das alte Dokument wird dann eingezogen oder auf Wunsch entwertet und wieder ausgehändigt. Die Abholung kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Für die Abholung durch Dritte ist jedoch eine entsprechende Vollmacht auszustellen und vorzulegen.
Kosten / Gebühren
- bis zu einem Alter von 23 Jahren: 22,80 € / 6 Jahre gültig
- ab einem Alter von 24 Jahren: 37,00 € / 10 Jahre gültig
- Vorläufiger Personalausweis: 10,00 € / bis zu 3 Monaten gültig
Ansprechperson
Team des Bürgerbüros
Sachbearbeiter / Sachbearbeiterin
Bürgerdienste, Ordnung und Soziales
Bürgerbüro/Standesamt
Rathausplatz 4, Zimmer 017
Tel.: 02307/965-206
Fax: 02307/965-11 418
E-Mail: buergerbuero@bergkamen.de