Gewerbezentralregisterauskunft - Beantragung
Anträge auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sind persönlich im Bürgerbüro zu stellen. Der Antrag wird an das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn zur Bearbeitung weitergeleitet.
Die dort erstellte Auskunft wird an die bei der Beantragung angegebene Behörde gesandt. Eine Übermittlung an den Antragsteller ist nicht möglich.
Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen. Weiter Auskünfte erhalten Sie unter www.fuehrungszeugnis.bund.de.
Benötigte Unterlagen
- gültiger Lichtbildausweis
Kosten / Gebühren
Die Verwaltungsgebühr beträgt 13,00 €.
Ansprechperson
Team des Bürgerbüros
Sachbearbeiter / Sachbearbeiterin
Bürgerdienste, Ordnung und Soziales
Bürgerbüro/Standesamt
Rathausplatz 4, Zimmer 017
Tel.: 02307/965-206
Fax: 02307/965-11 418
E-Mail: buergerbuero@bergkamen.de