Wohnung (An-, Ab- und Ummeldung)

  • Anmeldungen / Ummeldungen

    Jede Einwohnerin/jeder Einwohner ist verpflichtet, nach Einzug in eine Wohnung innerhalb von 2 Wochen seine Anmeldung (Zuzug aus einer anderen Stadt) / Ummeldung (Umzug innerhalb Bergkamens) vorzunehmen.

    Die An-/Ummeldung erfolgt persönlich im Bürgerbüro. Bei Familien mit denselben Zuzugsdaten ist es ausreichend, wenn einer der Meldepflichtigen mit allen Unterlagen zur An-/Ummeldung vorspricht. Dies gilt nicht, wenn kein Familienverband (z.B. unverheiratete Personen) besteht.

    Unverheiratete, die gemeinsam eine Wohnung beziehen, müssen die An-/Ummeldung grundsätzlich persönlich vornehmen. Eine Vertretung ist möglich, wenn der Meldepflichtige den Meldeschein und die Vollmacht ausfüllt und unterschreibt und sich so durch den Anderen vertreten lässt.

    Besonderheit bei minderjährigen Kindern:

    Wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind bewohnen oder wenn die Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten wechselt, ist von den Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung über den Umzug abzugeben.

    Besonderheit bei Anmeldung (Zuzug aus einer anderen Stadt):

    Sollten Sie aus einer anderen Stadt zuziehen, kann bei der Anmeldung nicht sofort ein neuer Personalausweis beantragt werden.

    Besonderheit bei Fahrzeugen:

    Sollte ein Meldepflichtiger ein Fahrzeug besitzen, dann ist die Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I zu ändern. Diese Änderung kann beim Bürgerbüro erfolgen, wenn das Fahrzeug innerhalb des Kreises Unna angemeldet ist.


  • Abmeldungen

    Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Bundesgebiet bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abzumelden.

    Eine Abmeldepflicht besteht somit bei Personen,

    - die ins Ausland verziehen oder
    - ihre Wohnung (alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung) aufgeben, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen.

    Der Auszug braucht vom Wohnungsgeber nicht bestätigt zu werden.

    Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Das Melderegister wird in diesem Fall erst zum Datum des Auszugs fortgeschrieben.

    Für die Abmeldung einer Nebenwohnung ist die Meldebehörde des Hauptwohnsitzes zuständig.

    Für die Überbringung der Abmeldung können Sie sich vertreten lassen. Dafür müssen Sie den Meldeschein und eine Vollmacht (Formularseite Bürgerbüro) ausfüllen.

    Eine Abmeldung kann auch schriftlich erfolgen. (Formularseite Bürgerbüro)

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis/Reisepass aller anzumeldenden Personen
  • Wohnungsgeberbestätigung (Formularseite Bürgerbüro)
  • ausgefüllter und unterschriebener Meldeschein und Vollmacht (Formularseite Bürgerbüro) (entfällt bei persönlicher Vorsprache)
  • Einverständniserklärung Sorgeberechtigter (siehe: Besonderheit bei minderjährigen Kindern)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • deutsche Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde ("Stammbuch der Familie")
    (bei ausländischen Urkunden: Original mit Übersetzung)
  • ggf. Urkunde über eine behördliche Namensänderung, Bescheinigung über eine Namenserklärung, Registrierschein (bei Spätaussiedlern) sofern die vorgelegte Urkunde nicht die aktuelle Namensführung wiedergibt

Kosten / Gebühren

  • An-, Um-, Abmeldungen sowie die Änderung im Personalausweis sind gebührenfrei
  • Die Änderung im Kraftfahrzeugschein erfolgt gegen eine Gebühr in Höhe von 10,80 €

Ansprechperson

Team des Bürgerbüros
Sachbearbeiter / Sachbearbeiterin
Bürgerdienste, Ordnung und Soziales
Bürgerbüro/Standesamt
Rathausplatz 4, Zimmer 017
Tel.: 02307/965-206
Fax: 02307/965-11 418
E-Mail: buergerbuero@bergkamen.de

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Wichtige Information

Das Bürgerbüro ist umgezogen und befindet sich jetzt nördlich des Busbahnhofes im Rathausplatz 4, zwischen der Sparkasse und dem Kundencenter der GSW.