Beglaubigung von Fotokopien und / oder Unterschriften

Im Bürgerbüro können Kopien von Dokumenten in deutscher Sprache amtlich beglaubigt werden, wenn das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder die beglaubigte Kopie einer Behörde vorgelegt werden muss. Außerdem können amtliche Beglaubigungen von Unterschriften vorgenommen werden, wenn das unterzeichnete Schriftstück in deutscher Sprache zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder einer sonstigen durch Rechtsvorschrift bestimmten Stelle benötigt wird. Die Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer persönlich im Bürgerbüro geleisteten Unterschrift oder die Bestätigung, dass eine Kopie oder mehrere Kopien mit dem Original übereinstimmen.

Für die Beglaubigung einer Kopie muss das Dokument im Original vorgelegt werden. Beglaubigungen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ausschließlich anderen Behörden oder Stellen vorbehalten sind, können im Bürgerbüro nicht vorgenommen werden. Hierzu gehören zum Beispiel standesamtliche Urkunden (zuständig ist das Standesamt, das die Personenstandsurkunde ausgestellt hat), Auszüge aus dem Handelsregister (zuständig sind die Amtsgerichte), Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (zuständig ist das Katasteramt), Führungszeugnisse (zuständig ist das Bundesamt für Justiz) oder auch Testamente, Erbscheine, Bürgschafts- und Schenkungsurkunden sowie Gesellschaftsverträge (zuständig sind Notare). Kopien von den originalen Dokumenten werden im Zusammenhang mit den Beglaubigungen im Bürgerbüro gefertigt. Das vermeidet zusätzlichen Zeitaufwand für den Abgleich fremd erstellter Kopien.

Kopien von ausländischen Dokumenten oder Urkunden in ausländischer Sprache - insbesondere ausländische Pässe und Ausweise - werden nicht im Bürgerbüro beglaubigt. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Behörden bzw. Botschaften/Konsulate des jeweiligen Staates. Es ist lediglich möglich eine Kopie der deutschen Übersetzung der ausländischen Urkunde zu beglaubigen, wenn sie bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden müssen, die Dokumente von einem staatlich anerkannten Übersetzer übersetzt wurden und die Zusammengehörigkeit zwischen der Übersetzung und der zugrundeliegenden Urkunde erkennbar ist. Die Beglaubigung bezieht sich dabei ausschließlich auf die Übersetzung.

Die Behörde, bei der die Beglaubigung vorgelegt werden soll, ist vom Antragsteller glaubhaft zu machen (z.B. durch geeignete Belege), da sie in den Beglaubigungsstempel aufzunehmen ist.

Die Beglaubigung einer Unterschrift darf nur erfolgen, wenn diese in Gegenwart der beglaubigenden Sachbearbeiterin bzw. des beglaubigenden Sachbearbeiters im Bürgerbüro geleistet wird. Unterschriften ohne dazugehörigen Text (Blanko-Unterschriften) oder für die eine öffentlichen Beglaubigung (z.B. beim Notar) vorgesehen ist, dürfen nicht beglaubigt werden. Bitte beachten Sie, dass auch Beglaubigungen von Unterschriften für Vorsorge- oder Betreuungsvollmachten nicht im Bürgerbüro möglich sind. Hierfür sind die Ansprechpartner der Betreuungsstelle des Kreises Unna zuständig.


Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis für die Beglaubigung von Unterschriften

Kosten / Gebühren

Die Gebühren betragen pro Beglaubigung:

  • bei Fotokopien: 5,20 €
  • bei Unterschriften: 4,00 €

Ansprechperson

Team des Bürgerbüros
Sachbearbeiter / Sachbearbeiterin
Bürgerdienste, Ordnung und Soziales
Bürgerbüro/Standesamt
Rathausplatz 4, Zimmer 017
Tel.: 02307/965-206
Fax: 02307/965-11 418
E-Mail: buergerbuero@bergkamen.de

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Wichtige Information

Das Bürgerbüro ist umgezogen und befindet sich jetzt nördlich des Busbahnhofes im Rathausplatz 4, zwischen der Sparkasse und dem Kundencenter der GSW.