Reisepass

Bei Reisen ins Ausland besteht grundsätzlich Passpflicht. Deutsche Staatsangehörige können deshalb einen deutschen Reisepass (ePass) beantragen. Er ermöglicht es Ihnen, ohne Visum in über 170 Staaten weltweit zu touristischen Zwecken einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie vor allem, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Bitte informieren Sie sich dennoch rechtzeitig vor Reiseantritt über die konkreten Einreisebestimmungen und beachten Sie stets die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.

Wegen der Identitätsprüfung, der eigenhändigen Unterschrift und der Abgabe von Fingerabdrücken muss der Reisepass persönlich im Bürgerbüro beantragt werden. Der Pass verfügt über einen in der Datenkarte eingebetteten RF-Chip (Radio Frequency Chip), auf dem sich die persönlichen Daten aus dem Passbuch, das biometrische Lichtbild sowie die Fingerabdrücke des Passinhabers befinden. Mit diesen und weiteren Sicherheitsmerkmalen (u.a. holografisch-kinematische Merkmale, Sicherheitspapier, UV-Wasserzeichen) gilt der deutsche Reisepass als einer der fälschungssichersten Pässe der Welt.

Der Reisepass kann auch schon vor dem 18. Lebensjahr beantragt werden. In diesem Fall ist ein gemeinsamer Antrag der Sorgeberechtigten (in der Regel Mutter und Vater) erforderlich. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist von dem anderen Elternteil eine entsprechende Einverständniserklärung sowie eine Ausweis- oder Passkopie zwecks Unterschriftsabgleich vorzulegen. Bei alleinigem Sorgerecht ist dieses nachzuweisen. Die Anwesenheit des Kindes/Jugendlichen ist in jedem Fall zwingend erforderlich.

Der Reisepass ist zehn Jahre gültig; bei Personen unter 24 Jahren zum Zeitpunkt der Antragstellung sechs Jahre. Die Gültigkeit verfällt jedoch, wenn Eintragungen nicht mehr zutreffen oder das Lichtbild eine eindeutige Feststellung der Identität nicht mehr zulässt.

Nach Antragstellung dauert es zwischen vier und sechs Wochen, bis der neue Reisepass in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wurde. Gegen eine zusätzliche Gebühr kann allerdings auch ein sogenannter Express-Reisepass ausgestellt werden. Die Herstellung und Lieferung dauert in der Regel nur vier Werktage.

Darüber hinaus kann in Einzelfällen und bei besonderer Dringlichkeit ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden, beispielsweise wenn sofort ein Reisepass benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Reisepasses oder Express-Reisepasses nicht bis zum benötigten Zeitpunkt möglich ist. Ein Nachweis über die Dringlichkeit (z.B. Buchungsbestätigung eines Fluges) ist zwingend vorzulegen. Die Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und beträgt maximal ein Jahr. Dieser Pass wird unmittelbar im Rahmen der Antragstellung ausgehändigt. Bitte bedenken Sie, dass der vorläufige Reisepass keinen RF-Chip enthält und somit auch keine Fingerabdrücke erfasst werden. Manche Länder (z.B. USA) erlauben die visumfreie Einreise aber nur, wenn der Reisepass ein elektronisches Speichermedium (Chip) enthält. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig vor Reiseantritt über die konkreten Einreisebestimmungen auf den o.g. Webseiten des Auswärtigen Amtes.

Haben Sie Ihren Reisepass verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, so teilen Sie dies bitte umgehend dem Bürgerbüro und bei Diebstahl zusätzlich auch der Polizei mit.

Benötigte Unterlagen

  • das bisherige Ausweisdokument (z.B. der ungültige Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass)
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild nach den Vorgaben der Fotomustertafel der Bundesdruckerei (möglichst nicht älter als 3 Monate)
  • bei Neuzuzug, Erstbeantragung, Einbürgerung und Eheschließung vorsorglich Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch zur Klärung abweichender Daten und Namensschreibweisen
  • ggf. Urkunde über eine behördliche Namensänderung, Bescheinigung über eine Namenserklärung, Registrierschein sowie Vertriebenenausweis bei Spätaussiedler
  • bei Personen unter 18 Jahren ist die Anwesenheit von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil erforderlich sowie die Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils sowie eine Ausweis- oder Passkopie bzw. ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht (z.B. Sorgerechtsbeschluss bei Scheidung, Sterbeurkunde, wenn ein Elternteil gestorben ist, aktuelle Negativbescheinigung des Jugendamtes)
  • ggf. Nachweis über den Besitz mehrerer Staatsangehörigkeiten
  • bei vorläufigem Reisepass: Nachweis über die besondere Dringlichkeit (z.B. Reiseunterlagen, Buchungsbestätigung)
  • bei Zweitpass: Nachweis des berechtigten Interesses (z.B. Bescheinigung des Arbeitgebers)

Hinweis zur Abholung
Die Abholung erfolgt nach rund sechs Wochen im Bürgerbüro nach entsprechender Terminvereinbarung. Bei der Abholung des neuen Reisepasses ist das bisherige Ausweisdokument im Bürgerbüro erneut vorzulegen. Das alte Dokument wird dann eingezogen oder auf Wunsch entwertet und wieder ausgehändigt. Die Abholung kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Für die Abholung durch Dritte ist jedoch eine entsprechende Vollmacht auszustellen und vorzulegen.

Kosten / Gebühren

bis zu einem Alter von 23 Jahren: 37,50 € / 6 Jahre gültig
ab einem Alter von 24 Jahren: 70,00 € / 10 Jahre gültig
Express-Reisepass: zusätzlich 32,00 € zu den o.g. Kosten
Vorläufiger Reisepass: 26,00 €


Ansprechperson

Team des Bürgerbüros
Sachbearbeiter / Sachbearbeiterin
Bürgerdienste, Ordnung und Soziales
Bürgerbüro/Standesamt
Rathausplatz 4, Zimmer 017
Tel.: 02307/965-206
Fax: 02307/965-11 418
E-Mail: buergerbuero@bergkamen.de

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