Parkberechtigungsausweise für Schwerbehinderte

EU-einheitlicher Parkausweis (blau)

Personen, in deren Schwerbehindertenausweis das Merkmal "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung der "BL" (blind) eingetragen ist, erhalten auf Antrag einen Parkberechtigungsausweis, der z.T. auch in den EU-Mitgliedstaaten anerkannt wird.

Es dürfen damit alle besonders gekennzeichneten Parkplätze genutzt werden. Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer mitzuführen.


Ausnahmegenehmigung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen

Oranger Parkausweis

Ein bestimmter Personenkreis schwerbehinderter Menschen kann eine besondere Ausnahmegenehmigung zum Parken von Kraftfahrzeugen erhalten. Bitte beachten Sie hierfür unbedingt die unten genannten Voraussetzungen sowie den unten geschilderten Ablauf vom Antrag bis zur eventuellen Erteilung. Damit ist es zum Beispiel erlaubt, kostenlos an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten zu parken. Allerdings ist es im Unterschied zum "Blauen EU-Parkausweis für Schwerbehinderte" damit ausdrücklich nicht gestattet, auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen mit Rollstuhlfahrersymbol zu parken.

Ein formloser Antrag für die Ausnahmegenehmigung kann im Bürgerbüro gestellt werden. Es ist jedoch zwingend vorgeschrieben, dass die Stadt Bergkamen in allen Fällen das Vorliegen mindestens einer der unten genannten Voraussetzungen bei der für Sie zuständigen Versorgungverwaltung (Kreis Unna) überprüft. Aus diesem Grund kann eine solche Genehmigung im Bürgerbüro auch nicht sofort ausgestellt werden, eine mehrwöchige Bearbeitungszeit ist leider unvermeidlich.

A - Bundeseinheitlicher Parkausweis

Die Voraussetzungen für eine Parkgenehmigung gelten für den folgenden Personenkreis in der gesamten Bundesrepublik Deutschland:

  • Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken);
  • schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane;
  • schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt und
  • schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.

B - NRW-Parkausweis

Ohne das Markmal „B“ ist die Parkerleichterung nicht bundesweit, sondern nur in Nordrhein-Westfalen für folgenden Personenkreis gültig:

  • Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken);
  • schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.

Die Genehmigungen sind jeweils befristet bis zum Ablauf des Schwerbehindertenausweises, beziehungsweise längstens jedoch für fünf Jahre gültig. Ein neuer Antrag sollte rechtzeitig gestellt werden.

Wenn Sie die oben genannten Kriterien nicht erfüllen, kann auch kein Antrag auf eine solche Parkgenehmigung angenommen werden. Je nach persönlicher und/oder gesundheitlicher Situation könnten Sie jedoch in Erwägung ziehen, bei Ihrer zuständigen Versorgungsverwaltung (Kreis Unna) einen Verschlimmerungsantrag zu stellen. Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin berät Sie hierzu sicher gerne.


Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis
  • Schwerbehindertenausweis oder Bescheid des Versorgungsamtes
  • vorhandener / ungültiger Parkausweis
  • Lichtbild (nur notwendig bei Antragstellung EU-Parkausweis)
  • evtl. Vollmacht

Kosten / Gebühren

  • keine

Ansprechperson

Team des Bürgerbüros
Sachbearbeiter / Sachbearbeiterin
Bürgerdienste, Ordnung und Soziales
Bürgerbüro/Standesamt
Rathausplatz 4, Zimmer 017
Tel.: 02307/965-206
Fax: 02307/965-11 418
E-Mail: buergerbuero@bergkamen.de

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Wichtige Information

Das Bürgerbüro ist umgezogen und befindet sich jetzt nördlich des Busbahnhofes im Rathausplatz 4, zwischen der Sparkasse und dem Kundencenter der GSW.