Untersuchungsberechtigungsscheine (nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz)

Jugendliche, die vor dem 18. Lebensjahr ein Beschäftigungsverhältnis beginnen, müssen sich in der Regel einer ärztlichen Untersuchung unterziehen.
Damit den Betreffenden durch diese Untersuchung keine Kosten entstehen, können sie sich im Bürgerbüro einen Untersuchungsberechtigungsschein ausstellen lassen. Die Kosten der Untersuchung trägt in diesem Fall das Kreisjugendamt in Unna.
Die Arztwahl bleibt Ihnen freigestellt.


Benötigte Unterlagen

  • gültiger Lichtbildausweis

Ansprechperson

Team des Bürgerbüros
Sachbearbeiter / Sachbearbeiterin
Bürgerdienste, Ordnung und Soziales
Bürgerbüro/Standesamt
Rathausplatz 4, Zimmer 017
Tel.: 02307/965-206
Fax: 02307/965-11 418
E-Mail: buergerbuero@bergkamen.de

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