Digitaler Fischereischein
Personen, die vor dem 1. Juli 2026 eine Fischerprüfung bestanden oder einen Fischereischein erhalten haben, müssen zwecks Überprüfung der „alten“ Fischereischeine bzw. Fischerprüfungszeugnisse auf Fälschungsmerkmale den neuen Fischereischein bei ihrer örtlich zuständigen Behörde (Stadt oder Gemeinde, in welcher der ständige Wohnsitz liegt) beantragen.
Personen, die ab dem 1.Juli 2026 die Fischerprüfung bestanden haben, können den Fischereischein sowohl bei der örtlich zuständigen Behörde als auch online beantragen.
Der Onlinedienst für die Beantragung des neuen Fischereischeins erfordert aufgrund des erforderlichen hohen Vertrauensniveaus einen sicheren Login über BundID (digitale Identitätsplattform des Landes Nordrhein-Westfalen) mit der eID Funktion Ihres Personalausweises. Hierfür benötigen Sie Ihren Personalausweis und die auf Ihrem Smartphone oder Computer installierte Ausweis-App des Bundes (detaillierte Nutzerhinweise finden Sie hier). Die Einrichtung und Nutzung der BundID sowie der eID-Ausweisfunktion inkl. der Ausweis-App sind vollständig kostenfrei.
Die Nutzung des Onlinedienstes erfordert die Bezahlung mittels einer Kreditkarte.
Nach erfolgter Bezahlung steht der digitale Fischereischein unmittelbar im Postfach des BundID-Nutzerkontos der antragstellenden Person zur Verfügung. Bei Antragstellung vor Ort (bei der Stadt oder Gemeinde) erfolgt die Ausgabe per E-Mail und/oder als Ausdruck ebenfalls unmittelbar. Der Scheckkarten-Fischereischein wird wenige Wochen später automatisch per Post zugestellt.
Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 nach dem alten Muster ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum. Auf Wunsch können Bürgerinnen und Bürger ihren bisherigen Fischereischein bereits vorzeitig in den o. g. digitalen Nachweis und die Karte umwandeln. Die bereits gezahlte Fischereiabgabe wird auf den neuen Fischereischein übertragen. Für die Erteilung des neuen Fischereischeins fällt eine einmalige Gebühr an. Die Umschreibung (Digitalisierung) der alten Papier-Fischereischeine kann NICHT über einen Onlinedienst des Landes beantragt werden. Zwecks einmaliger Überprüfung des Dokumentes (Fischereischein oder Fischerprüfungszeugnis) auf Echtheit erfolgt die Umschreibung ausschließlich bei der örtlich zuständigen Gemeinde.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis/Reisepass
- Zeugnis über die Fischereiprüfung (bei Erstausstellung Fischereischein) sonst alter Fischereischein
Fischereiabgabe
Die Entrichtung der Fischereiabgabe kann online oder bei der örtlich zuständigen Behörde erfolgen.
Für die Nutzung des Onlinedienste zur Entrichtung der Fischereiabgabe und die Beantragung eines Ausländerfischereischeins wird ein Login in BundID via eID empfohlen. Dies ist aber keine zwingende Voraussetzung. Möglich ist die Beantragung dieser Fischereiverwaltungsleistungen auch über einen einfachen BundID-Login (Login über E-Mailadresse/Benutzername und Passwort). Bei Nutzung des einfachen BundID-Logins ist unbedingt darauf zu achten, dass Personendaten im BundID-Konto exakt mit den Angaben im Personalausweis übereinstimmen, damit die Onlinedienste fehlerfrei funktionieren und es im Rahmen der Fischereiaufsicht nicht zu Unstimmigkeiten kommt.
Die Nutzung der Onlinedienste erfordert die Bezahlung mittels einer Kreditkarte.

Ausländerfischereischein
Personen, die nicht oder nicht länger als ein Jahr für einen Aufenthalt im Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gemeldet sind, kann auch ohne Fischerprüfung ein Jahresfischereischein (Ausländerfischereischein) erteilt werden, wenn sie in anderer Weise die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse besitzen. Die Beantragung eines Jahresfischereischeines (Ausländerfischereischein) kann online oder bei der örtlich zuständigen Behörde erfolgen. Örtlich zuständig ist die Gemeinde, auf deren Gebiet die Fischerei ausgeübt werden soll.
Die Gebühr für die Erteilung eines Ausländerfischereischeins beträgt 10 Euro zuzüglich 10 Euro Fischereiabgabe, soweit die Beantragung online erfolgt. Erfolgt die Beantragung bei der örtlich zuständigen Behörde beträgt die Gebühr 22 Euro zuzüglich 10 Euro Fischereiabgabe. Die Nutzung der Onlinedienste erfordert die Bezahlung mittels einer Kreditkarte
Fischereischein mit Begleitung
Personen, die auf Grund körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit erteilt werden. Der Fischereischein mit Begleitung berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines Fischereischeins.
Die Beantragung eines Fischereischeines mit Begleitung kann online oder auf dem Postweg beim Landesamt erfolgen. Der Fischereischein mit Begleitung wird auf Lebenszeit erteilt. Die Gebühr beträgt 30 Euro.
Auch Personen mit ständigem Wohnsitz in einem anderen Bundesland können einen Fischereischein mit Begleitung in Nordrhein-Westfalen erhalten. Voraussetzung ist, dass sie nach den jeweils geltenden landesrechtlichen Bestimmungen aufgrund ihrer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keinen Fischereischein benötigen.
Jugendfischereischein
Der Jugendfischereischein wurde im Rahmen der Modernisierung des Fischereischeinwesens als Maßnahme der Entbürokratisierung abgeschafft.
Kinder und Jugendliche zwischen 10 und einschließlich 15 Jahren dürfen mit Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesfischereigesetzes die Fischerei in Begleitung einer Fischereischeininhaberin oder eines Fischereischeininhabers ausüben.
Zur Identitäts- und Altersüberprüfung ist ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Kinderreisepass) oder ein Schülerausweis mitzuführen. Diese Dokumente sind auch beim Erwerb von Fischereierlaubnisscheinen vorzulegen.
Ansprechperson
Team des Bürgerbüros
Sachbearbeiter / Sachbearbeiterin
Bürgerdienste, Ordnung und Soziales
Bürgerbüro/Standesamt
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