Lärmaktionsplanung
Erstellung und Bearbeitung von Lärmaktionsplänen im Sinne der EU-Umgebungslärmrichtlinie

Auf Grundlage der von der EU erlassenen Umgebungslärmrichtlinie und deren Übernahme in die nationale Gesetzgebung haben die Städte und Gemeinden u.a. den von Hauptverkehrsstraßen ausgehenden und auf benachbarte Wohngebäude einwirkenden Verkehrslärm zu ermitteln. Darüber hinaus sind im Falle der Überschreitung von Lärmgrenzwerten - den sog. Auslösewerten - Lärmaktionspläne durch die Kommunen aufzustellen.
Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, schädliche Auswirkungen von Umgebungslärm, insbesondere durch Verkehrslärm hervorgerufenen Umgebungslärm, zu verringern oder zu verhindern. Mit der Lärmaktionsplanung sollen der Schutz und die Lebensqualität der Bevölkerung in lärmbelasteten Bereichen verbessert werden.
4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Bergkamen
Die 4. Runde der Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie ist in Bergkamen im Jahr 2024 durchgeführt worden. Alle erforderlichen Verfahrensschritte sind durchlaufen und das Verfahren abgeschlossen worden.
In der 4. Runde des Lärmaktionsplans wurden die Belastungen durch Straßenverkehrslärm auf Straßen untersucht, deren durchschnittliches tägliches Verkehrsaufkommen (Montag bis Sonntag, Jahresmittel) 8.200 Kfz pro 24 Stunden oder mehr beträgt. Im Einzelnen betrifft dies in Bergkamen folgende Straßenabschnitte:
- BAB 1
- BAB 2
- Bundesstraße B233 (Werner Straße)
- Landesstraße L654 (Lünener Straße)
- Landesstraße L664 (Kampstraße, Schulstraße, Töddinghauser Straße)
- Landesstraße L736 (Ostenhellweg)
- Landesstraße L821 (Jahnstraße)
Der beschlossene Ergebnisbericht zur 4. Runde der Lärmaktionsplanung der Stadt Bergkamen kann hier abgerufen werden.
Kommunen können nur Maßnahmen zur Lärmminderung festlegen, die für die Kommune selbst, aber auch für andere Planungsträger und Fachbehörden, eine Bindungswirkung entfalten. Neben der Zulässigkeit der Maßnahme nach dem jeweiligen Fachrecht muss zudem eine rechtsfehlerfreie Abwägung aller Vor- und Nachteile der Maßnahmen stattgefunden haben. Alle im Entwurf des Lärmaktionsplans Stufe 2 vorgeschlagenen Maßnahmen waren daher in 2020 vor dem Hintergrund der geringen Anzahl Betroffener (neun Personen gemäß 24-Stundenwert Lden bzw. 51 Personen gemäß Nachtwert Lnight) auf ihre Wirkung und Verhältnismäßigkeit zu überprüfen. Im Ergebnis soll auf die Festlegung zusätzlicher aktiver Lärmminderungsmaßnahmen verzichtet werden.
'Den Lärmaktionsplan Stufe 3 finden Sie hier.
Betroffene Haus- und Grundstückseigentümer entlang der Hauptverkehrsstraßen haben jedoch grundsätzlich die Möglichkeit, beim Straßenbaulastträger eine Überprüfung der Lärmbelastung ihrer Privatgrundstücke durch den Straßenverkehr zu beantragen und so ggf. passive Lärmschutzmaßnahmen zu erhalten. Diese Maßnahmen bieten sich insbesondere für die Nachtruhe der Hauptbetroffenen an.
Neben der Anwendung des Instruments „Lärmaktionsplan“ ist es grundsätzliche Aufgabe und Zielsetzung der Stadt Bergkamen, den Lärmschutz auf allen Ebenen der Planung zu berücksichtigen. Zu nennen sind hier insbesondere die Bauleitplanung und Verkehrsplanung.
Ansprechpersonen
Benedikt Helleckes
Telefon: 02307 / 965-328
E-Mail: b.helleckes@bergkamen.de
Barbara Thiede
Tel.: 02307/965-470
E-Mail: b.thiede@bergkamen.de