Bodenschutz

Sowohl für öffentliche als auch private Grundstücke gelten die Vorgaben des Bundesbodenschutzgesetzes und dessen Verordnung. Nach § 4 Abs. 1 des Bundesbodenschutzgesetzes hat „jeder, der auf den Boden einwirkt, … sich so zu verhalten, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden“.
Als Beispiele zur Vermeidung von Bodenverunreinigungen ist

  • der Eintrag von Boden- und Wassergefährdenden Stoffen wie Farben, Chemikalien, Salze, Öle, Reinigungsmittel u.ä. verboten.
  • der Einbau von Recyclingbaustoffen (sog. RC-Material) als Befestigungsmaterial bei Bauvorhaben nur mit vorheriger wasserrechtlicher Erlaubnis der Boden- und Wasserbehörde des Kreises Unna gestattet.

Zum Boden- und Grundwasserschutz gehört auch der Themenkomplex der Altlasten. Unter diesem Oberbegriff sind Altablagerungen von potenziell Boden und Grundwasser beeinträchtigenden Materialien sowie Altstandorte von bestimmten ehemaligen Gewerbe- und Industriebetrieben zusammengefasst. Beim Kreis Unna, Boden- und Wasserbehörde, wird ein Kataster über Altablagerungen und Altstandorte geführt. Eigentümer von Grundstücken können bei dieser Behörde einen Antrag auf Auskunft zu ihrem Grundstück aus diesem Kataster stellen.

Antrag
„Auskunft aus dem Kataster der Altablagerungen und Altstandorte im Kreis Unna“


Ansprechpersonen

Kreis Unna
Fachbereich Mobilität, Natur und Umwelt
Boden- und Wasserbehörde
Platanenallee 16
59425 Unna
Tel.: 02303/27-0
E-Mail: post@kreis-unna.de
Internet: www.kreis-unna.de

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