Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen in den Naturraum

Zum Schutz von Natur und Landschaft und im Sinne des Artenschutzes sind Beeinträchtigungen dieser Schutzgüter nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landschaftsgesetzes NRW soweit wie möglich zu vermeiden. Allerdings sind im Zuge einer Stadtplanung und Stadtentwicklung Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch erforderliche Eingriffe nicht immer zu vermeiden. Daher sieht das Bundesnaturschutzgesetz vor, dass solche, nachweisbar nicht vermeidbaren Eingriffe, durch entsprechende Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen kompensiert werden. Ziel dieser Kompensationen ist, dass die durch den Eingriff beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild in gleicher Weise wiederhergestellt werden.
Bei der Inanspruchnahme von Freiflächen z.B. außerhalb der im Zusammenhang bebauten Flächen oder im Rahmen der Bauleitplanung sind diese vorgesehenen unvermeidbaren Eingriffe sowie die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege miteinander abzuwägen. Dazu wird mit Hilfe eines Bewertungsschemas der ökologische Ausgangswert des durch einen Eingriff beeinträchtigten oder veränderten Landschaftsraums ermittelt. Dieser Ausgangswert ist die Basis für die Ermittlung der zum Ausgleich erforderlichen Kompensationsmaßnahme.
Die Verpflichtung zum Ausgleich eines Eingriffes in den Landschaftsraum betrifft sowohl die Stadtentwicklung im Rahmen der Bauleitplanung als auch private Bauherren oder Erschließungsträger, wenn im Zuge einer Baumaßnahme im Außenbereich bisherige Freiflächen überbaut oder versiegelt werden sollen. In beiden Fällen ist die Bilanzierung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen mit der Unteren Landschaftsbehörde als zu beteiligender Genehmigungsbehörde abzustimmen.
Im Ergebnis dieser Abwägung steht ein für den Eingriff zu erbringender ökologischer Ausgleich, wie z.B. die Anpflanzung einheimischer Laubbäume oder die Anlage einer Hecke.
Als Bilanzierungshilfe für private Bauherren hält die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Unna einen Leitfaden unter dem Titel „Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung bei Bauvorhaben im Außenbereich“ und ein Antragsformular zur „Eingriffs-/Kompensationsbilanzierung“ auf ihrer Internetseite bereit.

Leitfaden
Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und Arten-schutzprüfung bei Bauvorhaben im Außenbereich und Gehölzbeseitigungen außerhalb des Waldes“


Ansprechpersonen

Kreis Unna
Fachbereich Mobilität, Natur und Umwelt
Untere Naturschutzbehörde
Platanenallee 16
59425 Unna
Tel.: 02303/27-0
E-Mail: post@kreis-unna.de
Internet: www.kreis-unna.de

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