GESTALTUNGSSATZUNGEN IN BERGKAMEN
Im gesamten Stadtgebiet gelten 11 Gestaltungssatzungen, die Festsetzungen zu gestalterischen Elementen der Siedlungen treffen, wie zum Beispiel zu Zäunen und Einfriedungen, zu Farbkonzepten und zur Vorgartengestaltung.
Nachfolgend sind die Gestaltungssatzungen aufgelistet, in denen Sie die genauen Festsetzungen nachlesen können.
- Alte Kolonie
- Hof Theiler
- Rünthe – Werner Straße
- Rünthe I – Bereich Böggefeld
- Rünthe I – Bereich Fürstenhof
- Rünthe I – Bereich Hellweg
- Rünthe I – Bereich Schlägel-/ Beverstraße
- Rünthe I – Bereich Schwarzer Weg
- Rünthe II
- Schönhausen
- Schürmann-Siedlung
Viele der Gestaltungssatzungen sind in den 1990er und 2000er Jahren beschlossen worden, um die gestalterischen und städtebaulichen Qualitäten der Siedlungen zu sichern. Um insbesondere in den Zechensiedlungen diese Qualitäten der Siedlungen zu sichern und gleichzeitig die Gebäude energetisch sanieren zu können, werden die Gestaltungssatzungen nun sukzessive überarbeitet. Die Überarbeitung der Gestaltungssatzung „Schlägel-/ Beverstraße“ ist im März 2026 vom Rat der Stadt Bergkamen beschlossen worden und im April 2026 in Kraft getreten. Für diese Gestaltungssatzung liegt auch eine Begründung und eine Fotodokumentation des aktuellen Zustandes der Gebäude vor. Aktuell wird die Gestaltungssatzung „Schönhausen“ überarbeitet. Die weiteren Gestaltungssatzungen folgen.
Zum Sanierungsmanagement bietet die Stabstelle Klimaschutz und Mobilität Informationsangebote an.
Informationsangebote an.


