Denkmalrechtliche Erlaubnis

Für die Veränderung von Denkmälern ist nach § 9 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen eine Erlaubnis erforderlich.

Sobald Sie planen Veränderungen an Ihrem Denkmal vorzunehmen, empfiehlt es sich unverbindlich Kontakt mit der Unteren Denkmalbehörde aufzunehmen und das weitere Vorgehen zu besprechen. Bei geplanten Veränderungen an einem Baudenkmal wird in der Regel das Westfälische Amt für Denkmalpflege beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) in Münster beteiligt. Daher sollten Sie eine denkmalrechtliche Erlaubnis frühzeitig bei der Unteren Denkmalbehörde beantragen, um allen Beteiligten genügend Zeit für notwendige Abstimmungen einzuräumen. Zur Abstimmung der denkmalgerechten Ausführung einer erlaubnispflichtigen Maßnahme sollte ein Angebot oder ein Kostenvoranschlag des durchführenden Unternehmens vorliegen.

Notwendige Unterlagen

  • Antragsformular
  • Bauzeichnungen (ggf. nach Absprache mit der Unteren Denkmalbehörde)
  • Detaillierte Angebot der einzelnen Gewerke (ggf. nach Absprache mit der Unteren Denkmalbehörde)

Antragsformular zum Download.

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