Denkmalschutz

Allgemeines

Die Bewahrung unseres kulturellen Erbes als Teil der Geschichte der Stadt Bergkamen ist eine wichtige Aufgabe, die von öffentlichem Interesse ist. 30 Baudenkmäler und 3 Bodendenkmäler stehen im Stadtgebiet unter Denkmalschutz, da sie von besonderer künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung für unsere Stadt sind.

Die gesetzliche Aufgabe der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Bergkamen besteht darin, Bau- und Bodendenkmäler als bedeutende bauliche Zeugnisse der Geschichte Bergkamens zu schützen und zu pflegen. Darüber hinaus gewährt sie den Denkmaleigentümerinnen und -eigentümern finanzielle Zuwendungen und berät über die fach- und denkmalgerechte Erhaltung und Veränderungen.

Zur denkmalrechtlichen Beratung und denkmalgerechten Durchführung von Vorhaben stehen die Ansprechpersonen allen Denkmaleigentümerinnen und -eigentümern sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.


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Ansprechpersonen

Telefon 02307 965-(Durchwahl) - Fax 965-11329

Name

Durchwahl E-Mail Funktion

Ricksgers, Viola

434 E-Mail

Untere Denkmalbehörde, Gestaltungssatzungsgebiete

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