Schmetterlingsfeld
Seit dem Jahr 2008 besteht auf dem Parkfriedhof auch die Möglichkeit, sein fehl- oder totgeborenes Kind in einer eigenen Grabstätte auf dem Schmetterlingsfeld zu bestatten. Das Nutzungsrecht an dieser Grabstätte wird für fünf Jahre erteilt und kann auf Wunsch um weitere fünf Jahre verlängert werden. Das Quartier wurde in Form eines Schmetterlings angelegt. Auch in diesem Grabfeld besteht die Möglichkeit, eine Grabplatte aufzulegen. Das Grabfeld befindet sich im Quartier 23 Feld C.