Gestattungsverträge

Sicherung von Rechten an Grundstücken und Abwicklung von Gestattungsverträgen

Die Sicherung von Rechten an Grundstücken erfolgt im Regelfall auf der Grundlage sogenannter Gestattungsverträge. Sie dienen unter anderem sowohl der Einräumung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten an Grundstücken, die sich im Eigentum der Stadt befinden,  als auch der Sicherung vergleichbarer Rechte der Stadt an privaten Grundstücken für städtische Zwecke.


Ansprechperson

Klaus Teise
Sachbearbeiter
Immobilienwirtschaft
5. Etage, Zimmer 501
Tel: 02307/965-314
Fax: 02307/965-11311
E-Mail: k.teise@bergkamen.de

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