Sonnenenergie von Dach und Balkon nutzen

22.07.2024 08:48 Uhr

Ab sofort erhalten interessierte Bürgerinnen und Bürger Zuschüsse für die Anschaffung von Photovoltaik-Anlagen auf Wohnhäusern. Der Stadtrat hat kürzlich die Richtlinie „Solar-Dach Bergkamen“ beschlossen und damit den Weg für die Förderung umweltfreundlicher Solarenergie frei gemacht. „Mit dieser Förderung wollen wir die Bevölkerung motivieren und ihr die Teilhabe an der Energiewende erleichtern“, so der Technische Beigeordnete Jens Toschläger. „Für die Jahre 2024 und 2025 stehen jeweils 57.500 Euro zur Verfügung. Damit können wir viele Anlagen bezuschussen. Anträge können ab sofort gestellt werden.“ Förderrichtlinie und Antragsformular sind auf der städtischen Webseite zu finden.

Die Stabsstelle Klimaschutz und Mobilität gewährt Zuschüsse für den Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme von neuen, ortsfesten Photovoltaik-Anlagen mit einer installierten Leistung von mindestens fünf kWp auf oder an bestehenden Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie gemischt genutzten Gebäuden, bei denen die Wohnnutzung überwiegt. Darüber hinaus können Fördermittel für Garagendächern beantragt werden, die den zuvor genannten Wohngebäuden zugeordnet sind. Die beantragten Maßnahmen müssen grundsätzlich mit den gesetzlichen Vorschriften und den jeweils gültigen Gestaltungssatzungen vereinbar sein.

Je nach Größe der Anlage beträgt der Zuschuss zwischen 750 und 1.750 Euro. Zur Eigennutzung des gewonnenen Stroms ist die Installation eines Stromspeichers sinnvoll. Dafür gewährt die Stadt einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 500 Euro. Wer eine Photovoltaik-Anlage mit einem Gründach kombiniert, kann sich über einen weiteren Bonus von 250 Euro freuen. Die Solar-Dach-Förderung ergänzt das bereits laufende Förderprogramm für sogenannte Balkonkraftwerke. Dieses war bereits in den Jahren 2022 und 2023 ein großer Erfolg. Für dieses Programm können weiterhin Anträge bei der Stabsstelle Klimaschutz und Mobilität gestellt werden.

Interessierte sollten sich zunächst Zeit für die Planung nehmen und sich gründlich beraten lassen. Weiterhin empfiehlt es sich, mehrere Kostenvoranschläge von Fachbetrieben einzuholen. Mit dem ausgewählten Angebot kann der Antrag auf Fördermittel sowohl digital als auch postalisch an die Stadt geschickt werden. Wichtig: Vor der Antragstellung darf mit der Maßnahme nicht begonnen werden! Nach der Antragstellung darf die geplante Photovoltaik-Anlage dagegen sofort in Auftrag gegeben werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht allerdings nicht. Wer also sicher sein will, einen Zuschuss zu erhalten, sollte die Bewilligung abwarten.

 

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