Preisbremse für Strom: GSW informieren über neue Abschlagshöhe
30.03.2023 08:32 Uhr
Gespannt warten die Kundinnen und Kunden der Gemeinschaftsstadtwerke (GSW) Kamen, Bönen, Bergkamen in diesen Tagen auf die Informationsschreiben rund um die Umsetzung der Preisbremsen. Nach der Abwicklung mit dem zuständigen IT-Dienstleister können die Verantwortlichen der GSW nun die neuen Abschläge und die Höhe der individuellen Entlastungsbeträge mitteilen. Im Laufe dieser Woche erhalten die Kundinnen und Kunden die Schreiben, in denen die GSW erklären, wie sich die Entlastung durch die Bundesregierung konkret auswirkt.
Durch die Preisbremsen wird der Preis für einen Großteil des Energieverbrauches gedeckelt. Beim Strom müssen Verbraucher für 80 Prozent ihres prognostizierten Jahresverbrauches maximal 40 Cent pro Kilowattstunde bezahlen. Die Grundlage zur Berechnung des Entlastungsbetrages - also den zu erwartenden Jahresverbrauch - haben die GSW für die Kundinnen und Kunden wie folgt errechnet:
- Für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs gilt der staatlich gedeckelte Preis von 40 Cent pro Kilowattstunde. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde gilt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis, der ebenfalls in der Rechnung aufgeführt wird.
- Daraus bildet sich der individuelle Entlastungsbetrag durch die Strompreisbremse. Neben diesem Betrag sowie der bisherigen Abschlagshöhe wird auch der neue, monatliche Abschlag unter Berücksichtigung der Strompreisbremse aufgeführt. Dieser gilt ab dem 1. Mai 2023.
- Denn: Der monatliche Abschlag für April muss noch einmal gesondert betrachtet werden. Hier werden rückwirkend die Entlastungsbeträge für die Monate Januar, Februar, März und April berücksichtigt. Guthaben aus der vergangenen Jahresendabrechnung werden mit der Abschlagszahlung verrechnet. Wer nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnimmt, sondern die Energierechnung per monatlicher Überweisung zahlt, muss den individuellen Betrag für die Monate Januar, Februar, März und April selbst berechnen und begleichen.
„Die Umsetzung der Strompreisbremse war sehr komplex und zeitintensiv. Wir sind froh, dass wir unseren Kundinnen und Kunden nun ihre individuellen Entlastungsbeträge und neuen monatlichen Abschläge mitteilen können. Wir bedanken uns für die Geduld, die unsere Kundinnen und Kunden rund um die Abwicklung bewiesen haben“, sagt Thorsten Siegert, Leiter der GSW-Kundenbetreuung.
Während die Strompreisbremse für eine spürbare Entlastung bei den Kundinnen und Kunden der GSW sorgt, kommt der Gaspreisdeckel nicht zum Tragen. Denn hier liegt der Arbeitspreis unter dem staatlichen Deckel von 12 Cent pro Kilowattstunde. Für Fernwärme-Kunden ist entscheidend, an welches Netz sie angeschlossen sind. Kunden in den Fernwärmenetzen Kamen Karree und Seseke Aue profitieren von der Deckelung. Bei den Kunden im Fernwärmegebiet Bergkamen hingegen greift sie nicht, weil der Arbeitspreis hier unter der Preisbremse liegt. Aufgrund der verschiedenen Energieträger und den damit verbundenen gesetzlich vorgeschriebenen Index-Werten stellen sich die Preise je Netz unterschiedlich dar.
Den Verantwortlichen der GSW ist bewusst, dass es rund um die Preisbremsen einen erhöhten Beratungsbedarf geben könnte. Die Kundenberaterinnen und -berater sind erreichbar unter der Telefonnummer 02307/978-2222 oder per E-Mail an kundenbetreuung@gsw-kamen.de. Alle weiteren Informationen zu den Preisbremsen und der Jahresendabrechnung gibt’s zudem auf der Internetseite der GSW unter www.gsw-kamen.de/unsereenergie