GSW bewerben sich um Errichtung von Windrädern auf Halde Großes Holz
12.02.2025 10:48 Uhr

Die Gemeinschaftsstadtwerke (GSW) Kamen, Bönen, Bergkamen haben sich in einer Bietergemeinschaft mit zwei weiteren kompetenten Partnern um die Errichtung von Windenergieanlagen auf der Halde Großes Holz in Bergkamen beworben. Den Weg dafür hatte der Regionalverband Ruhrgebiet (RVR) als Eigentümer der Halde Mitte Dezember geebnet – bis zum 24. Januar konnten Investoren ihr Interesse bekunden. Von der insgesamt rund 125 Hektar großen Fläche steht ein Viertel für Windenergie zur Verfügung, was ausreichend Platz für maximal zwei Anlagen bietet.
„Trotz des sehr kurzen Zeitrahmens haben wir uns in Abstimmung mit unseren Partnern für eine Bewerbung entschieden. Wir haben immer betont, dass wir die Energiewende vor Ort mitgestalten möchten. Windenergieanlagen auf der Halde Großes Holz könnten einen entscheidenden Beitrag dazu leisten“, erklärt Jochen Baudrexl, Vorsitzender der GSW-Geschäftsführung. Man habe deshalb alles darangesetzt, eine aussagekräftige Bewerbung an den RVR zu richten. Um ihr Ziel zu erreichen, haben sich die GSW mit den Hertener Stadtwerken und der Firma Trianel Wind & Solar zusammengeschlossen. Als Bietergemeinschaft verfügen die beteiligten Unternehmen über die nötige Expertise und Erfahrung, um nach erfolgreicher Bewerbung auf der Berghalde Windenergieanlagen zu errichten und zu betreiben.
Kooperation mit bürgerschaftlicher Genossenschaft denkbar
Sollten die GSW gemeinsam mit ihren Partnern den Zuschlag des RVR erhalten, ist eine Kooperation mit einer bürgerschaftlichen Genossenschaft wie etwa der LiSe eG (Bürger-Energie-Genossenschaft Region Lippe-Seseke) denkbar, die sich ebenfalls für das Projekt beworben hat. „Wir sind grundsätzlich offen für eine mögliche Zusammenarbeit“, erklärt Baudrexl. So habe man in der Vergangenheit etwa mit der Initiative „Aktionskreis Wohnen und Leben Bergkamen“ bereits sehr gute Gespräche zu diesem Thema geführt.
Der RVR möchte als Eigentümer der Halde Großes Holz rund 32 Hektar für 30 Jahre zur Windenergienutzung verpachten. Darüber hinaus möchte er ausloten, wie hoch die kommunale Wertschöpfung ist, die sich damit erzielen lässt. In die Beurteilung der einzelnen Bewerbungen fließen laut RVR neben finanziellen Aspekten auch die Eignung der Bewerber sowie die Möglichkeiten zur Beteiligung weiterer Partner ein – beispielsweise der Kommune und deren Bürgerinnen und Bürger.