Der Rathausplatz wird vorübergehend zur Fahrradstraße
25.06.2024 14:24 Uhr
Vor Kurzem ist die zweite Testphase für die Verkehrsführung auf dem Rathausplatz in Bergkamen-Mitte angelaufen. Für den Bereich zwischen dem Kreisverkehr Töddinghauser Straße und der Straße „Am Wiehagen“ gelten seitdem die Anforderungen einer Fahrradstraße – mit sämtlichen verbindlichen Konsequenzen für den passierenden Verkehr. Zur Verdeutlichung sind diese im Folgenden erläutert:
- Die Geschwindigkeit in einer Fahrradstraße ist mit dem Schild „Fahrradstraße“ auf max. 30 km/h begrenzt. Dafür bedarf es keiner zusätzlichen Geschwindigkeitsbeschilderung!
- Die Durchfahrt ist nur entsprechend der Zusatzbeschilderung erlaubt! (Busse, Pkw)
- Radfahrer dürfen auf einer Fahrradstraße ausdrücklich mittig fahren. Alle anderen Verkehrsteilnehmer müssen sich geduldig hinter die Radfahrenden einreihen.
Da es sich erneut um eine zeitlich begrenzente Maßnahme zur Verkehrsberuhigung handelt, wurde zunächst ausschließlich die Beschilderung angebracht. Eine „vollwertige“ Fahrradstraße mit entsprechenden Piktogrammen und Markierungen kann erst im Falle einer positiven Abschlussbeurteilung auf der Straße aufgebracht werden. Ob sich aber die Fahrradstraße durchsetzt oder die Tempo-10-Regelung, wird sich erst nach Abschluss und Auswertung der Testphase sowie nach Gegenüberstellung beider Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung zeigen.