Balkonkraftwerke werden wieder bezuschusst

12.06.2024 09:22 Uhr

Balkonkraftwerke sind im Trend, und das zurecht. Die Stadt Bergkamen hat deshalb jetzt wieder ein Förderprogramm für sogenannte Stecker-PV-Anlagen aufgelegt und macht es damit vielen Bürgerinnen und Bürgern einfacher, Solarenergie zu nutzen. Der Ausbau alternativer Energiequellen trägt zudem dazu bei, die kommunalen Klimaschutzziele zu erreichen.

„Klimaschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Mit dem neuen Förderprogramm wollen wir insbesondere Mieterinnen und Mieter an der Energiewende beteiligen“, so der Technische Beigeordnete Jens Toschläger. „Bereits in der vergangenen Förderperiode war das Programm ein voller Erfolg. 100 Balkonkraftwerke wurden gefördert. Jetzt haben wir noch einmal nachgelegt.“ Gefördert werden Solarmodule mit bis zu 800 Watt Leistung und Wechselrichter, die an einen Stromkreis angeschlossen sind. Der Zuschuss beträgt unabhängig von der Anzahl der Module 150 Euro je Anlage. Insgesamt stehen in diesem und im kommenden Jahr jeweils 10.000 Euro zur Verfügung.

Erleichternd für interessierte Bürgerinnen und Bürger wirkt sich das Solarpaket I aus, das kürzlich in Kraft getreten ist. Es macht die Installation von Photovoltaik-Anlagen unbürokratischer und einfacher. Das gilt auch für Balkonkraftwerke. Bereits zum 1. April hat der Gesetzgeber deren Registrierung vereinfacht. Jetzt kommen weitere Erleichterungen hinzu. So sind digitale Stromzähler nicht mehr verpflichtend und der Anschluss über eine normale Schuko-Steckdose ist möglich. Darüber hinaus fällt bei Lieferung und Installation von Photovoltaik-Anlagen an Wohngebäuden auch weiterhin keine Umsatzsteuer an.

Das Beantragen eines Zuschusses wurde bewusst sehr bequem gestaltet: einfach das Antragsformular auf der Webseite der Stadt Bergkamen herunterladen, ausfüllen, Kostenschätzung beifügen und abschicken. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs zügig bearbeitet. Nach dem Erhalt der Bewilligung kann es sofort losgehen. Wichtig: Die Anlage darf nicht erworben werden bevor die Förderzusage vorliegt.

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