Schiedsamt
Allgemeines
Die Stadt Bergkamen ist aufgrund ihrer Struktur und Bevölkerungszahl in acht Schiedsamtsbezirke aufgeteilt, für die jeweils eine Schiedsperson und ein Stellvertreter bestellt sind.
Schlichten statt Richten
„Schlichten statt Richten“ lautet das Motto der Schiedsfrauen und Schiedsmänner, die ehrenamtlich arbeiten. Sie werden von den Gemeindevertretungen für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wahl wird durch den zuständigen Direktor des Amtsgerichts bestätigt, vereidigt und zur Verschwiegenheit verpflichtet.
In Privatklagesachen, bei denen die Staatsanwaltschaft Anklage nur bei einem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung erhebt (Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichte Körperverletzung und fahrlässige Körperverletzung, Bedrohung sowie Sachbeschädigung), muss erst die Schiedsperson angerufen werden, bevor man sich an das Gericht wenden kann. Auch für eine Reihe von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren vorgeschrieben (obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung). Bei diesen Streitigkeiten ist eine Klage nur dann zulässig, wenn vorher versucht worden ist, in einem solchen Verfahren den Streit einvernehmlich beizulegen. Darüber hinaus stehen die Schiedsämter auch für andere als die vorgenannten bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zur Verfügung, in denen ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren nicht vorgeschrieben ist.
Weitere Informationen (Zuständigkeit, Kosten etc.) erhalten Sie auf der Homepage des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS) sowie Justiz NRW.
https://www.schiedsamt.de/startseite
https://www.justiz.nrw/Streitschlichtung/Schiedsleute
Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW
Ansprechperson
Anita Umbescheidt
Sachbearbeiterin
Amt für Recht und Vergabe, Abt. Recht
2. Etage, Zimmer 203
Tel.: 02307/965-484
Fax: 02307/69299
E-Mail: a.umbescheidt@bergkamen.de