Schiedspersonen
Allgemeines

Die Stadt Bergkamen ist aufgrund ihrer Struktur und Bevölkerungszahl in acht Schiedsamtsbezirke aufgeteilt, für die jeweils eine Schiedsperson und ein Stellvertreter bestellt sind.
Schlichten statt Richten
„Schlichten statt Richten“ lautet das Motto der Schiedsfrauen und Schiedsmänner, die ehrenamtlich arbeiten. Aus diesem Grund ist die Einschaltung einer Schiedsperson ungleich kostengünstiger als der Gang zum Anwalt oder zu Gericht.
In welchen Fällen müssen Sie zur Schiedsperson?
Zwingend vorgesehen ist der Gang zur Schiedsperson bei folgenden Streitigkeiten:
- Hausfriedensbruch
- Beleidigung
- Verletzung des Briefgeheimnisses
- Vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung
- Bedrohung
- Sachbeschädigung
- Nachbarstreitigkeiten
- Streitigkeiten über die Verletzung der persönlichen Ehre
- Ansprüche nach dem Dritten Abschnitt des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes
Der Einigungsversuch muss zwingend vor einem Gang zum Gericht erfolgen, da eine Klage ansonsten unzulässig ist. In anderen Fällen kann die Schiedsperson für Sie tätig werden. Z. B. wenn es sich bei geringen Streitwerten anbietet, über die Schiedsperson eine gütliche Einigung auch in vermögensrechtlichen Streitigkeiten zu erreichen.
Im Gegensatz zu dem hohen und oftmals unverhältnismäßigen Kostenaufwand, der bei einem Gang durch die juristischen Instanzen droht, haben Sie hier die Möglichkeit, für einen Bruchteil der Kosten eine Lösung zu schaffen, da hier das Motto ist: Schlichten statt Richten.
Ansprechperson
Anita Umbescheidt
Sachbearbeiterin
Rechtsamt
2. Etage, Zimmer 203
Tel.: 02307/965-484
Fax: 02307/69299
E-Mail: a.umbescheidt@bergkamen.de