L 821 bleibt in weiter Ferne

Die Ortsumgehung L 821 n zur Entlastung von Weddinghofen und Oberaden scheint auf absehbare Zeit in weite Ferne gerückt. Bürgermeister Roland Schäfer und der 1. Beigeordnete Dr.-Ing. Hans-Joachim Peters hatten den Besuch des Landes-Verkehrsministers Mi-chael Groschek am 05.08.2014 in Bergkamen zum Anlass genommen, den aktuellen Sach-stand zur L 821 n aus Sicht des Ministeriums anzufragen.
Hintergrund ist, dass dieses Projekt 2011 aufgrund des fehlenden Baurechts aufgrund eines Klageverfahrens aus dem Landesstraßenprogramm herausgenommen wurde.

Dieser Stand hat sich nach den Ausführungen des Verkehrsministeriums NRW bis heute nicht verändert. Eine Wiederaufnahme der Ortsumgehung Bergkamen in das Landesstraßenbauprogramm ist somit nicht möglich.
Diese Wiederaufnahme  und ein Baubeginn stehen maßgeblich in Abhängigkeit zu den derzeit und künftig zur Verfügung stehenden Finanzmitteln im Landeshaushalt. Die Bereitstellung dieser Finanzmittel stellt nach Aussage des Ministers eine große Herausforderung für das Land dar, weil zusätzlich zu den Bestrebungen der Haushaltskonsolidierung ein großer Sanierungs- und Erhaltungsbedarf bei den bestehenden Landesstraßen in NRW besteht, dem dringend abgeholfen werden muss.

Eine Verbesserung der angespannten Situation im Landeshaushalt sieht der Minister in den kommenden Jahren nicht.  Er bedauert daher mitteilen zu müssen, dass es leider kaum Spielräume für Neubauprojekte im Landesstraßenbauprogramm geben wird.
Erstmals wird seitens des Landes so deutlich mitgeteilt, dass die Finanzierung der L 821 als Neubauprojekt vorerst nicht möglich sein wird.

Auch für diesen Fall hatte die Stadt Vorbereitungen vorgenommen. Bereits bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wurde das Straßennetz in der heutigen Form zuzüglich der neu dargestellten Baugebiete auf den Prüfstand gestellt. Demnach ist das Bergkamener Straßennetz grundsätzlich als leistungsfähig zu bezeichnen.
Nach der aktuellen Rückmeldung aus dem Ministerium wird in den kommenden Jahren der Erhalt eines qualitativ hochwertigen kommunalen Straßennetzes, insbesondere auch unter Würdigung der angrenzenden Nutzungen, im Vordergrund stehen.

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