Wohnungsaufsicht
Eigentümer von vermietetem Wohnraum sind gesetzlich verpflichtet, diesen zu pflegen und zu erhalten, um die Mindestanforderungen an einen bestimmungsgemäßen Gebrauch des Wohnraumes einzuhalten.
Wenn Mängel auftreten, muss die Behebung dieser Mängel erst einmal im privatrechtlichen Mietverhältnis zwischen Mieter und Eigentümer geklärt werden.
Erst wenn schwerwiegende Mängel vorliegen und der Vermieter trotz Aufforderung durch den Mieter die Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen lässt, kann sich der Mieter an die Wohnungsaufsicht wenden.
Folgende schwerwiegende Mängel führen u.a. zu einer erheblichen Einschränkung der Nutzung einer Wohnung:
- Dächer, Wände, Decken, Fußböden, Fenster und Türen bieten keinen ausreichenden Schutz gegen Witterungseinflüsse und Feuchtigkeit,
- Heizungsanlagen oder ihre Anschlüsse an den Schornstein lassen sich nicht ordnungsgemäß nutzen,
- Wasseranschlüsse, Toiletten oder Bäder können nicht ordnungsgemäß genutzt werden.
Bei der Anzeige derartiger Mängel wird ein Ortstermin vereinbart, bei dem versucht wird, die Ursache der Mängel festzustellen.
Bei Mängeln, die durch Versäumnisse von Vermietern verursacht werden, wird zunächst versucht, die freiwillige Behebung der Schäden durch den Vermieter zu veranlassen.
Ansprechperson
Michael Werner
Sachbearbeiter | Bauverwaltung
Bauaufsicht, Bauberatung, Bauverwaltung
6. Etage, Zimmer 611
Tel.: 02307/965-342
Fax: 02307/965-424
E-Mail: m.werner@bergkamen.de
Katja Weidemann
Sachbearbeiterin | Bauverwaltung
Bauaufsicht, Bauberatung, Bauverwaltung
6. Etage, Zimmer 618
Tel.: 02307/965-343
Fax: 02307/965-424
E-Mail: k.weidemann@bergkamen.de