Wohngeld

+++ BITTE BEACHTEN +++

Bei Anträgen auf Wohngeld (Miet - oder Lastenzuschuss), kommt es derzeit aufgrund der hohen Zahl von Neuanträgen zu längeren Bearbeitungszeiten. Bei einem Anspruch auf Leistungen erfolgt die Bewilligung selbstverständlich rückwirkend ab Eingang des Antrags. Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von Anfragen zum Bearbeitungsstand ab.

Das Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Es wird auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens geleistet. Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für selbst genutzten Wohnraum geleistet.

Hinweis:
Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Personen, die folgende Leistungen erhalten oder beantragt haben, soweit in diesen Leistungen Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden (Ausnahme: Die Bewilligung erfolgt als Darlehen.):

  • Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • verschiedene andere Sozialleistungen

Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht, hängt ab von

  • der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
  • der Höhe des Gesamteinkommens des Haushaltes und
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

Folgende Unterlagen sind für die Antragstellung erforderlich:

  • Antrag auf Wohngeld (Miet - oder Lastenzuschuss),
  • Mietvertrag und aktuelle Vermieterbescheinigung bzw. Kaufvertrag und aktueller Nachweis über die Belastung und
  • Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder.

Im Einzelfall können für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein.


Antragstellung

Fomulare, der Wohngeldrechner mit online-Antrag und weitere Informationen zum Wohngeld finden Sie auf der
Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen:
https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld

Antragsformulare etc. erhalten Sie auch im Rathaus an der Information sowie direkt in der Wohngeldstelle.

Die Antragsstellung auf Miet - oder Lastenzuschuss kann wie folgt erfolgen:

- persönlich oder per Email bei den unten genannten Mitarbeitern, unterteilt nach den Anfangsbuchstaben des Nachnamens
- postalisch an: Stadt Bergkamen, Rathausplatz 1, 59192 Bergkamen


Öffnungszeiten

  • Montags, Donnerstags und Freitags: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Montags und Donnerstags: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Dienstags und Mittwochs geschlossen (Termine im Einzelfall nur nach vorheriger Vereinbarung)

Ansprechperson

M. Deiting
Sachbearbeiter
Bürgerdienste, Ordnung und Soziales
- Wohngeldstelle -
3. Etage, Zimmer 323
Tel.: 02307/965-144
Fax: 02307/69299
E-Mail: m.deiting@bergkamen.de

M. Liebmann
Sachbearbeiterin
Bürgerdienste, Ordnung und Soziales
- Wohngeldstelle -
3. Etage, Zimmer 323
Tel.: 02307/965-446
Fax: 02307/69299
E-Mail: m.liebmann@bergkamen.de

Mein Bergkamen

Hotspots Bergkamen

Hotspots Bergkamen

Sehen Sie sich die kostenfreien WLAN-Standorte in Bergkamen an!

Veranstaltungskalender

Dezember 2024
Mo Di Mi Do Fr Sa So
      
1
2
3
5
9
10
12
16
17
18
19
20
22
23
24
25
26
27
28
29
30
    

Stadtfilm

Stadtfilm Bergkamen

Ein filmischer Überblick über die Stadt Bergkamen - anschauen lohnt sich!