Vormundschaften / Pflegschaften

Das Jugendamt wird Kraft Gesetzes Vormund eines Kindes, dessen Mutter noch minderjährig ist. Aufgabe des Vormundes ist die rechtliche Vertretung des Kindes bis zur Volljährigkeit der Mutter. Hierzu gehört z.B. auch die Feststellung der Vaterschaft und die Geltendmachung von Unterhalt.

Die Personensorge steht der minderjährigen Mutter neben dem gesetzlichen Vertreter, also dem Vormund, zu. Auch wenn die Mutter das Kind rechtlich nicht vertreten kann, geht bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Mutter und Vormund die Meinung des minderjährigen Elternteils vor.

Das Jugendamt kann außerdem zum Vormund oder Pfleger eines minderjährigen Kindes bestellt werden, wenn das Gericht den Eltern das Sorgerecht oder Teile des Sorgerechts entzogen hat. In diesem Fall vertritt der Vormund das Kind in allen rechtlichen Belangen, bzw. als Pfleger in allen Bereichen, die ihm übertragen worden sind.


Ansprechpersonen

Ute Korte
Sachbearbeiterin
Jugendamt - Vormundschaften / Beistandschaften
3. Etage, Zimmer 312
Tel.: 02307/965-262
Fax: 02307/69299
E-Mail: u.korte@bergkamen.de

Karin Ziepel
Sachbearbeiterin
Jugendamt - Vormundschaften / Beistandschaften
3. Etage, Zimmer 312
Tel.: 02307/965-442
Fax: 02307/69299
E-Mail: k.ziepel@bergkamen.de

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