Vorkaufsrechtverzichtserklärungen

Bevor ein Grundstücksverkauf im Grundbuch eingetragen werden kann, muss dem Grundbuchamt die Nichtausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechtes durch Vorkaufsrechtverzichtserklärungen nachgewiesen werden. Diese werden vom Notar im Zuge der Abwicklung des Kaufvertrages angefordert.


Benötigte Unterlagen

  • Grundstückskaufvertrag

Kosten / Gebühren

  • 24,00 €

Ansprechperson

Doris Laube
Sachbearbeiterin
Stadtplanung, Klimaschutz, Straßen und Grünflächen
5. Etage, Zimmer 520
Tel.: 02307/965-329
Fax: 02307/96511329
E-Mail: d.Laube@bergkamen.de

Sprechzeiten

  • Montag - Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
  • Montag, Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr

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