Unterhaltsvorschuss

Wer hat Anspruch auf die Leistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz?

Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz hat, wer

  • a) das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
  • b) im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt
  • c) nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil oder, wenn dieser gestorben ist, Waisenbezüge erhält
  • d) das 12. Lebensjahr vollendet hat bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, wenn das Kind keine Leistungen durch das Job-Center erhält oder die Hilfebedürftigkeit durch Unterhaltsvorschuss vermieden werden kann oder der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 € brutto verdient. Dies gilt auch für ausländische Kinder, wenn sie oder der alleinerziehende Elternteil im Besitz eines Aufenthaltstitels  in Form einer Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis sind.

Wie hoch ist die Unterhaltsvorschussleistung?

Der Unterhaltsvorschuss für Kinder beträgt ab 01.01.2024

  • bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 230,00 €
  • bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres 301,00 €
  • bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres 395,00 €.


Wie lange kann Unterhaltsvorschuss gewährt werden?

Unterhaltsvorschuss wird längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs gezahlt.


Wo wird Unterhaltsvorschuss beantragt?


Die Leistungen müssen beim Jugendamt der Stadt Bergkamen/ Unterhaltsvorschusskasse beantragt werden. Um Ihre Fragen rund um das Thema Unterhaltsvorschuss in Ruhe beantworten zu können, arbeiten wir nur mit Terminen. Bitte setzen Sie sich vorab mit uns telefonisch oder per E-Mail in Verbindung.


Benötigte Unterlagen

Zur Antragstellung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Geburtsurkunde des Kindes,
  • ggf. Vaterschaftsfeststellung
  • Ihren Pass oder Ausweis,
  • ggf. Schreiben Ihres Anwaltes  an den anderen Elternteil,
  • ggf. das Scheidungsurteil,
  • ggf. den Unterhaltstitel,
  • Bankkarte
  • den aktuellen, vollständigen Bescheid des Jobcenters, falls von dort Leistungen bezogen werden.

Für Kinder von 15 – 17 Jahren zusätzlich

  • Schulbescheinigung
  • ggf. Einkommensnachweise

Ansprechperson

K. Jauer
Sachbearbeiterin
Jugendamt
3. Etage, Zimmer 309
Tel.: 02307/965-478
Fax: 02307/96511-284
E-Mail: k.jauer@bergkamen.de

C. Meier
Sachbearbeiterin
Jugendamt
3. Etage, Zimmer 309
Tel.: 02307/965-267
Fax: 02307/96511-284
E-Mail: c.meier@bergkamen.de

K. Schmülling
Sachbearbeiterin
Jugendamt
3. Etage, Zimmer 309
Tel.: 02307/965-284
Fax: 02307/96511-284
E-Mail: k.schmuelling@bergkamen.de

C. Schön
Sachbearbeiterin
Jugendamt
3. Etage, Zimmer 310
Tel.: 02307/965-190
Fax: 02307/96511-284
E-Mail: c.schoen@bergkamen.de

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