Unterhaltsvorschuss

Wer hat Anspruch auf die Leistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz?

Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz hat, wer

  • a) das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
  • b) im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt
  • c) nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil oder, wenn dieser gestorben ist, Waisenbezüge erhält
  • d) das 12. Lebensjahr vollendet hat bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, wenn das Kind keine Leistungen durch das Job-Center erhält oder die Hilfebedürftigkeit durch Unterhaltsvorschuss vermieden werden kann oder der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 € brutto verdient. Dies gilt auch für ausländische Kinder, wenn sie oder der alleinerziehende Elternteil im Besitz eines Aufenthaltstitels  in Form einer Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis sind.

Wie hoch ist die Unterhaltsvorschussleistung?

Der Unterhaltsvorschuss für Kinder beträgt ab 01.01.2023

  • bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 187,00 €
  • bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres 252,00 €
  • bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres 338,00 €.


Wie lange kann Unterhaltsvorschuss gewährt werden?

Unterhaltsvorschuss wird längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs gezahlt.


Wo wird Unterhaltsvorschuss beantragt?


Die Leistungen müssen beim Jugendamt der Stadt Bergkamen/ Unterhaltsvorschusskasse beantragt werden. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie sich vorab mit uns telefonisch oder per E-Mail in Verbindung zu setzen.


Benötigte Unterlagen

Zur Antragstellung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Geburtsurkunde des Kindes,
  • ggf. Vaterschaftsfeststellung
  • Ihren Pass oder Ausweis,
  • ggf. Schreiben Ihres Anwaltes  an den anderen Elternteil,
  • ggf. das Scheidungsurteil,
  • ggf. den Unterhaltstitel,
  • Bankkarte
  • den aktuellen, vollständigen Bescheid des Jobcenters, falls von dort Leistungen bezogen werden.

Für Kinder von 15 – 17 Jahren zusätzlich

  • Schulbescheinigung
  • ggf. Einkommensnachweise

Ansprechperson

K. Jauer
Sachbearbeiterin
Jugendamt
3. Etage, Zimmer 309
Tel.: 02307/965-478
Fax: 02307/96511-284
E-Mail: k.jauer@bergkamen.de

K. Schmülling
Sachbearbeiterin
Jugendamt
3. Etage, Zimmer 309
Tel.: 02307/965-284
Fax: 02307/96511-284
E-Mail: k.schmuelling@bergkamen.de

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