Unterhaltsvorschuss
Wer hat Anspruch auf die Leistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz?
Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz hat, wer
- a) das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
- b) im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt
- c) nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil oder, wenn dieser gestorben ist, Waisenbezüge erhält
- d) das 12. Lebensjahr vollendet hat bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, wenn das Kind keine Leistungen durch das Job-Center erhält oder die Hilfebedürftigkeit durch Unterhaltsvorschuss vermieden werden kann oder der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 € brutto verdient. Dies gilt auch für ausländische Kinder, wenn sie oder der alleinerziehende Elternteil im Besitz eines Aufenthaltstitels in Form einer Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis sind.
Wie hoch ist die Unterhaltsvorschussleistung?
Der Unterhaltsvorschuss für Kinder beträgt ab 01.01.2023
- bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 187,00 €
- bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres 252,00 €
- bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres 338,00 €.
Wie lange kann Unterhaltsvorschuss gewährt werden?
Unterhaltsvorschuss wird längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs gezahlt.
Wo wird Unterhaltsvorschuss beantragt?
Die Leistungen müssen beim Jugendamt der Stadt Bergkamen/ Unterhaltsvorschusskasse beantragt werden. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie sich vorab mit uns telefonisch oder per E-Mail in Verbindung zu setzen.
Benötigte Unterlagen
Zur Antragstellung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Geburtsurkunde des Kindes,
- ggf. Vaterschaftsfeststellung
- Ihren Pass oder Ausweis,
- ggf. Schreiben Ihres Anwaltes an den anderen Elternteil,
- ggf. das Scheidungsurteil,
- ggf. den Unterhaltstitel,
- Bankkarte
- den aktuellen, vollständigen Bescheid des Jobcenters, falls von dort Leistungen bezogen werden.
Für Kinder von 15 – 17 Jahren zusätzlich
- Schulbescheinigung
- ggf. Einkommensnachweise
Ansprechperson
K. Jauer
Sachbearbeiterin
Jugendamt
3. Etage, Zimmer 309
Tel.: 02307/965-478
Fax: 02307/96511-284
E-Mail: k.jauer@bergkamen.de
K. Schmülling
Sachbearbeiterin
Jugendamt
3. Etage, Zimmer 309
Tel.: 02307/965-284
Fax: 02307/96511-284
E-Mail: k.schmuelling@bergkamen.de