Unterhaltsansprüche (Geltendmachung)

Das Jugendamt kann alleinerziehende Elternteile bei der Geltendmachung des vom anderen barunterhaltspflichtigen Elternteils zu zahlenden Unterhalts beraten und unterstützen. Es kann die Höhe des Unterhalts berechnen. Diese richtet sich nach der wirtschaftlichen und persönlichen (z.B. Anzahl der Unterhaltspflichten) Situation des barunterhaltspflichtigen Elternteils. Als Grundlage für die Berechnung dient die Düsseldorfer Tabelle.

Die errechnete Unterhaltshöhe kann vom Unterhaltspflichtigen kostenlos beim Jugendamt urkundlich anerkannt werden. Von der Urkunde wird eine vollstreckbare Ausfertigung ertstellt, mit der auch ggf. Zwangsmaßnahmen eingeleitet werden könnten.

Wenn über die Höhe des zu zahlenden Unterhalts keine gütliche Einigung erzielt werden kann, besteht die Möglichkeit, eine Beistandschaft einrichten zu lassen. In diesem Fall kann das Jugendamt die Unterhaltsansprüche des Kindes auch vor Gericht vertreten, ohne dass ein Anwalt beauftragt werden muss. Falls gewünscht, können dann auch die Unterhaltszahlungen an das Jugendamt geleistet und an den anderen Elternteil weitergeleitet werden.

Auch volljährige junge Menschen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können bei der Geltendmachung ihrer Unterhaltsansprüche Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt in Anspruch nehmen. Bei volljährigen Kindern sind immer beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs muss daher das Einkommen beider Elternteile ermittelt werden. Eine Vertretung des jungen Volljährigen vor Gericht ist durch das Jugendamt allerdings nicht möglich. Hier müsste ein Rechtsanwalt beauftragt werden.


Benötigte Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • ggf. bestehende Unterhaltstitel

Ansprechpersonen

Ute Korte
Sachbearbeiterin
Jugendamt - Vormundschaften / Beistandschaften
3. Etage, Zimmer 312
Tel.: 02307/965-262
Fax: 02307/69299
E-Mail: u.korte@bergkamen.de

Karin Ziepel
Sachbearbeiterin
Jugendamt - Vormundschaften / Beistandschaften
3. Etage, Zimmer 312
Tel.: 02307/965-442
Fax: 02307/69299
E-Mail: k.ziepel@bergkamen.de

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