Umbettungen

Um- und Ausbettungen von Leichen und Urnen auf städtischen und nichtstädtischen Friedhöfen

Die Umbettung eines Verstorbenen oder einer Urne ist nur in Ausnahmefällen möglich, da die Totenruhe als hohes Gut gilt und durch das Grundgesetz geschützt wird. Ein Antrag kann daher nur genehmigt werden, wenn ein besonders wichtiger Grund vorliegt, der schwerer wiegt als das Recht auf Totenruhe. Gründe wie eine erleichterte Grabpflege, eine ungünstige Grabstelle oder das Fehlen naher Hinterbliebener reichen nicht aus.

Der schriftliche Antrag muss bei der Ordnungsbehörde der Stadt Bergkamen eingereicht werden. Antragsteller können Ehepartner, hinterbliebene Kinder, noch lebende Eltern oder Geschwister sowie eine durch Vorsorgevollmacht bestimmte Person sein. Dem Antrag müssen eine ausführliche Begründung, eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes des Kreises Unna über das Fehlen gesundheitlicher Bedenken sowie ein Nachweis über die neue Grabstätte beigefügt werden.

Nach der Genehmigung legt die Friedhofsverwaltung den Zeitpunkt der Umbettung in Absprache mit den Hinterbliebenen und dem Bestatter fest.

Für die Bearbeitung des Antrages wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von EUR 25,00 erhoben. Den Antrag auf Umbettung finden Sie hier.

Für weitere Informationen und bei Fragen steht Ihnen die u.g. Ansprechperson zur Verfügung.


Ansprechperson

Stefan Klement
Sachbearbeiter
Bürgerdienste, Ordnung und Soziales
Sicherheit und Ordnung
Erdgeschoss, Zimmer 015
Tel.: 02307 / 965-255
Fax: 02307 / 965-455
E-Mail: s.klement@bergkamen.de

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