Traditionsfeuer, Osterfeuer (Beantragung von)

Gemäß den Bestimmungen des Landes-Immissionsschutzgesetzes NRW ist das Verbrennen von Gegenständen im Freien grundsätzlich untersagt, sofern dadurch die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit gefährdet oder erheblich belästigt werden könnte. Solche Belästigungen können insbesondere durch starke Rauchentwicklung oder gesundheitsgefährdende Stoffe entstehen, die beim Verbrennen bestimmter Materialien freigesetzt werden.

Eine Ausnahme von diesem Verbot kann für sogenannte Brauchtumsfeuer gemacht werden. Brauchtumsfeuer sind Feuer, die nicht primär der Entsorgung pflanzlicher Abfälle durch Verbrennung dienen. Vielmehr stehen sie im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege und sind dadurch gekennzeichnet, dass sie von einer in der örtlichen Gemeinschaft verwurzelten Vereinigung ausgerichtet werden.

Um die damit verbundenen Belästigungen und Gefahren zu minimieren, hat der Rat der Stadt Bergkamen eine Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen, die das Abbrennen von auf Brauchtum beruhender Feuer im Freien regelt.

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

Das Abbrennen eines Brauchtumsfeuers ist spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Termin schriftlich bei der Stadt Bergkamen, Amt für Bürgerdienste, Ordnung und Soziales, anzuzeigen. Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

  • Den Abbrennort und den Zeitpunkt, ergänzt durch einen Lageplan, aus dem die einzuhaltenden Mindestabstände hervorgehen.
  • Informationen zur Art und Menge des Brennmaterials sowie die geplanten Dimensionen des Feuers (maximal 3,50 m hoch und 10 m im Durchmesser).
  • Die Kontaktdaten (Name, Anschrift, Geburtsdatum und Telefonnummer) der verantwortlichen Veranstalter und aller volljährigen Aufsichtspersonen, die während der gesamten Dauer des Feuers vor Ort sind.
  • Eine Beschreibung der Sicherheitsvorkehrungen, wie die Bereitstellung von Löschmitteln, Absperrungen und weiteren Maßnahmen zur Gefahrenabwehr

Den Antragsvordruck finden Sie hier.

Was kostet ein Traditionsfeuer?

Die Genehmigung eines Traditionsfeuers kostet 50,00 €. Weitere Gebühren können durch notwendige Ausnahmegenehmigungen anderer Stellen, z.B. Landesbetrieb Wald und Holz NRW, entstehen.

Wer ist für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung verantwortlich?

Der Veranstalter sowie die in der Anzeige benannten verantwortlichen Personen sind für den sicheren und ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung verantwortlich. Mindestens zwei volljährige Aufsichtspersonen müssen das Feuer während der gesamten Dauer beaufsichtigen und sicherstellen, dass keine Gefährdungen oder erheblichen Belästigungen durch Rauch, Funkenflug oder Luftverunreinigungen entstehen. Sie dürfen den Abbrennplatz erst verlassen, wenn das Feuer und Glut vollständig erloschen sind. Sämtliche Verbrennungsrückstände sind ordnungsgemäß zu entsorgen oder mit Erde zu bedecken.

Was darf verbrannt werden?

Als Brennmaterial sind ausschließlich unbehandeltes Holz, trockene pflanzliche Rückstände wie Hecken- und Baumschnitt sowie Schlagabraum erlaubt. Chemische Brandbeschleuniger, Abfälle, lackierte oder beschichtete Hölzer sowie Paletten dürfen nicht verwendet werden. Zum Entzünden und Unterhalten des Feuers dürfen lediglich Stroh oder Reisig verwendet werden.

Welche Sicherheitsabstände sind einzuhalten?

Zum Schutz vor Gefahren und Umwelteinwirkungen sind folgende Abstände strikt einzuhalten:

  • 50 Meter zu Gebäuden, die dem Aufenthalt von Menschen dienen
  • 25 Meter zu sonstigen baulichen Anlagen (z.B. Scheunen, Schuppen, Stallungen), einzelnstehenden Bäumen, Wallhecken und Gebüschen
  • 100 Meter zu Waldflächen, Naturschutzgebieten, Bundesautobahnen, Wasserstraßen und Bahngleisen
  • 50 Meter zu öffentlichen Verkehrsflächen
  • 10 Meter zu befestigten Wirtschaftswegen

Für weitere Information wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführte Ansprechperson.


Ansprechperson

Heike Sohn
Sachbearbeiterin
Bürgerdienste, Ordnung und Soziales
Sicherheit und Ordnung
Erdgeschoss, Zimmer 017
Tel.: 02307/965-270
Fax: 02307/965-455
E-Mail: h.sohn@bergkamen.de

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