Telefongebührenermäßigung (Sozialtarif der Telekom)

Im Bürgerbüro können Anträge auf Telefongebührenermäßigung für Verträge mit der Deutschen Telekom gestellt werden. Hierbei handelt es sich um eine Serviceleistung für die Deutsche Telekom.
Die Befreiungsvoraussetzungen sind in der Regel die gleichen wie bei der Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht.
Anträge für den Sozialanschluss sind ansonsten in den Geschäftsstellen der Deutschen Telekom unter Vorlage der notwendigen Nachweise über den Befreiungsgrund zu stellen.


Benötigte Unterlagen

  • Bescheid über die Rundfunkgebührenbefreiung oder
  • Schwerbehindertenausweis Merkmal "RF" oder
  • BAföG-Bescheid oder
  • Grad der Behinderung mind. 90 % für folgende Beeinträchtigungen:
    - Sehen
    - Hören
    - Sprache

Ansprechperson

Team des Bürgerbüros
Sachbearbeiter / Sachbearbeiterin
Bürgerdienste, Ordnung und Soziales
Bürgerbüro/Standesamt
Rathausplatz 4, Zimmer 017
Tel.: 02307/965-206
Fax: 02307/965-11 418
E-Mail: buergerbuero@bergkamen.de

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Wichtige Information

Das Bürgerbüro ist umgezogen und befindet sich jetzt nördlich des Busbahnhofes im Rathausplatz 4, zwischen der Sparkasse und dem Kundencenter der GSW.