Sorgeerklärung, Negativattest
Bei Kindern, deren Eltern bei Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind, ist die Mutter zunächst alleinsorgeberechtigt. Auch nach Feststellung der Vaterschaft ändert sich dies nicht automatisch.
Wenn beide Elternteile wünschen, das Sorgerecht gemeinsam auszuüben, können sie eine Sorgeerklärung bei jedem Jugendamt kostenlos beurkunden lassen. Dies kann in einer gemeinsamen oder in zwei getrennt aufgenommen Urkunden erfolgen. Erst wenn beide Elternteile die Beurkundung vornehmen lassen, ist eine solche Sorgeerklärung rechtswirksam.
Wenn ein Elternteil hierzu nicht bereit ist, kann nur versucht werden, eine gerichtliche Entscheidung zum gemeinsamen Sorgerecht herbeizuführen. Liegt bereits eine gerichtliche Entscheidung zum Sorgerecht vor, ist eine Sorgeerklärung nicht mehr möglich.
Wurde eine Sorgeerklärung abgegeben, kann die gemeinsame Sorge nur gerichtlich abgeändert werden. Dies setzt aber die Trennung der Eltern voraus.
Wurde keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben, kann sich die Mutter des Kindes bei dem Jugendamt ihres Wohnortes eine entsprechende Bestätigung über ihre alleinige Sorge (Negativattest) ausstellen lassen. Dies ist allerdings nur bei Kindern, deren Eltern nie verheiratet waren, möglich.
Zur Beurkundung ist eine vorherige Terminsabsprache notwendig!
Benötigte Unterlagen
Gültige Ausweise/Pässe, Geburtsurkunde des Kindes mit Nachweis über die Vaterschaftsfeststellung
Ansprechpersonen
Ute Korte
Sachbearbeiterin
Jugendamt - Vormundschaften / Beistandschaften
3. Etage, Zimmer 312
Tel.: 02307/965-262
Fax: 02307/69299
E-Mail: u.korte@bergkamen.de
Karin Ziepel
Sachbearbeiterin
Jugendamt - Vormundschaften / Beistandschaften
3. Etage, Zimmer 312
Tel.: 02307/965-442
Fax: 02307/69299
E-Mail: k.ziepel@bergkamen.de
Andreas Reiß
Sachbearbeiter
Zimmer 213
Tel.: 02307/965-256
Fax: 02307/69299
E-Mail: a.reiss@bergkamen.de