Sonn- und Feiertagsschutz

Um an Sonn- und Feiertagen eine allgemeine Arbeitsruhe zu gewährleisten, beinhaltet das Feiertagsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen besondere Regelungen und Verbote, die von Gewerbetreibenden und Privatpersonen gleichermaßen zu berücksichtigen sind.

Ganz allgemein sind an Sonn- und Feiertagen alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten verboten, die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu stören, sofern sie nicht besonders erlaubt sind.

Zu den Ausnahmen von diesem Arbeitsverbot gehören u.a.:

  • gewerbliche Arbeiten, die nach Bundes- oder Landesgesetz allgemein oder im Einzelfall zulässig sind (z. B. festgesetzte Jahr- oder Spezialmärkte)
  • Arbeiten der Verkehrsbetriebe und Nebenbetriebe zur Aufrechterhaltung des Verkehrs (z. B. Tankstellen)
  • unaufschiebbare Arbeiten zur Verhinderung eines Notstandes oder Abwendung eines erheblichen Schadens an Gesundheit und Eigentum
  • nicht gewerbsmäßige Arbeiten, die der Erholung im Rahmen der Freizeitgestaltung dienen.

Besondere Verbote an stillen Feiertagen

Als "stille Feiertage"gelten nach dem Feiertagsgesetz der Volkstrauertag, Allerheiligen, der Totensonntag und der Karfreitag.

An diesen Tagen sind eine Vielzahl von besonderen Einschränkungen zu beachten. So dürfen an diesen Tagen z. B. Märkte, gewerbliche Ausstellungen, Volksfeste oder sportliche Veranstaltungen nicht bzw. nur zu bestimmten Zeiten stattfinden. Tanzveranstaltungen und laute Musik in Diskotheken oder Gaststätten sind dann ebenso verboten, wie bei privaten Veranstaltungen zu Hause. Auch der Betrieb von Spielhallen ist zu bestimmten Zeiten nicht erlaubt.

Welche Arbeiten und Tätigkeiten wann bzw. zu welchen Zeiten an stillen Feiertagen im Einzelfall verboten sind, erfragen Sie bitte bei Ihrer unten genannten Ansprechperson.


Benötigte Unterlagen

Mitteilungen über Verstöße gegen das Feiertagsgesetz sollten Angaben über Verursacher, Ort, Tag , Uhrzeit sowie Art und Dauer enthalten.


Ansprechperson

Sonja Hampel
Sachbearbeiterin
Bürgerdienste, Ordnung und Soziales
Sicherheit und Ordnung
Erdgeschoss, Zimmer 017
Tel.: 02307/965-361
Fax: 02307/965-455
E-Mail: s.hampel@bergkamen.de

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