Schulpflicht

Für die Gewährleistung eines regelmäßigen Schulbesuches im Rahmen der Schulpflicht nach dem Schulgesetz NRW (SchulG NRW) werden Schülerinnen und Schüler bei erheblichen Schulversäumnissen durch die örtliche Ordnungsbehörde der Schule zugeführt (§ 41 Abs. 4 SchulG NRW).
Der dafür nötige Antrag wird von Seiten der Schule nach Abstimmung mit dem zu beteiligenden Jugendamt und der Polizei (Bergkamener Schulschwänzerprojekt) beim Bürgerbüro, Sachgebiet für Ordnungsangelegenheiten, gestellt.
Die Zuführung erfolgt durch Abholung der Kinder / Jugendlichen und Zuführung zur Schule durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes, zum Teil mit Begleitung durch den zuständigen Bezirksbeamten der Polizei.


Ansprechperson

Janina Fleck
Sachbearbeiterin
Bürgerdienste, Ordnung und Soziales
Sicherheit und Ordnung
Erdgeschoss, Zimmer 015
Tel.: 02307/965-238
Fax: 02307/965-455
E-Mail: j.fleck@bergkamen.de

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