Schülerfahrkosten / Schülerbeförderung

Grundlage für die Übernahme der Kosten für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern in Nordrhein-Westfalen ist die Schülerfahrkostenverordnung (Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 Schulgesetz (SchfkVO) vom 16. April 2005 in der jeweils gültigen Fassung.

Im Rahmen dieser gesetzlichen Bestimmung übernimmt die Stadt Bergkamen die notwendigen Schülerfahrkosten, wenn der einfache Fußweg  zwischen der Wohnung (Hauptwohnsitz) und der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform für Schülerinnen und Schüler der

  • Primarstufe (Klassen 1-4) mehr als 2 km
  • Sekundarstufe I (Klassen 5-10) mehr als 3,5 km
  • Sekundarstufe II (Stufen 11-13) mehr als 5 km

beträgt.

Die Schülerinnen und Schüler in Klasse 10 des Gymnasiums (Sekundarstufe II bei G8) werden mit Schülerinnen und Schülern an anderen weiterführenden Schulen dieser Jahrgangsstufe gleich gesetzt. Es gilt die Grenze von 3,5 km.

Über weitere einzelfallbezogene Anspruchsvoraussetzungen erteilen die Schulen oder der u.a. Ansprechpartner Auskunft.

Anspruchberechtigte Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und II erhalten das SchülerTicket Westfalen, das auch zu Fahrten im Nachmittagsbereich wahlweise im Netz der VRL oder im Übergangsbereich VRL / VGM berechtigt. Der Eigenanteil beträgt monatlich 12,00 € für das erste minderjährige Kind oder den Volljährigen, für das erste Geschwisterkind 6,00 €, für das dritte Geschwisterkind entfällt der Eigenanteil.

Von der Zahlung des Eigenanteils befreit sind anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler, für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch SGB/XII geleistet wird.

Anträge auf Übernahme der Fahrkosten sowie Bestellscheine für das SchülerTicket Westfalen erhalten Sie in den Sekretariaten der Bergkamener Schulen sowie im Amt für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten "www.dbregiobus-nrw.de".


Benötigte Unterlagen

Antragsvordruck Schülerjahreskarte (Klassen 1-4) erhältlich:

  • Sekretariate der Schulen
  • Amt für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport

Antragsvordruck SchülerTicket Westfalen (ab Klasse 5) erhältlich:

  • Sekretariate der Schulen
  • Amt für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport

Ebenfalls erhältlich hier:

  • Service-Zentrale „fahrtwind“
    Lünener Straße 13
    59174 Kamen
    Tel.: 02307/209-33

Kosten / Gebühren

SchülerTicket Westfalen:

  • 12,00 € für volljährige Schülerinnen und Schüler
  • 12,00 € für das erste minderjährige Kind
  • 6,00 € für das zweite minderjährige Kind
  • kostenfrei für das dritte und jedes weitere minderjährige Kind
  • kostenfrei bei Bezug von Hilfe zum Lebenunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch SGB/XII

Ansprechperson

Martina Bink
Sachbearbeiterin
Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport
4. Etage, Zimmer 419
Tel.: 02307/965-304
E-Mail: m.bink@bergkamen.de

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