Schülerfahrkosten / Schülerbeförderung

Grundlage für die Übernahme der Kosten für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern in Nordrhein-Westfalen ist die Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 Schulgesetz (Schülerfahrkostenverordnung - SchfkVO) vom 16. April 2005 in der jeweils gültigen Fassung.

Im Rahmen dieser gesetzlichen Bestimmung übernimmt die Stadt Bergkamen die notwendigen Schülerfahrkosten, wenn der einfache Fußweg  zwischen der Wohnung (Hauptwohnsitz) und der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform für Schülerinnen und Schüler der

  • Primarstufe (Klassen 1-4) mehr als 2 km
  • Sekundarstufe I (Klassen 5-10) mehr als 3,5 km
  • Sekundarstufe II (Stufen 11-13) mehr als 5 km

beträgt

Anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und II erhalten das Deutschland-Ticket, das in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs gültig ist. Der Eigenanteil beträgt monatlich 12,00 € für das erste minderjährige Kind und 6,00 € für das 2. Minderjährige Kind. Für jedes weitere minderjährige Kind wird kein Eigenanteil erhoben.

Nichtanspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit ein vergünstigtes Deutschland-Ticket für monatlich 29,00 € zu erwerben. Diese sind ausschließlich bei der VKU und nicht über die Sekretariate der Schulen oder das Amt für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport zu beantragen.

Die Antragsvordrucke auf Übernahme der Fahrkosten für Grundschülerinnen und Grundschüler und die Bestellscheine für das Deutschlandticket mit Eigenanteil für die Sekundarstufen I und II sind in den Sekretariaten der Schulen sowie beim Amt für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport erhältlich.

Anspruchberechtigte Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und II erhalten das SchülerTicket Westfalen, das auch zu Fahrten im Nachmittagsbereich wahlweise im Netz der VRL oder im Übergangsbereich VRL / VGM berechtigt. Der Eigenanteil beträgt monatlich 12,00 € für das erste minderjährige Kind oder den Volljährigen, für das erste Geschwisterkind 6,00 €, für das dritte Geschwisterkind entfällt der Eigenanteil.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten "www.dbregiobus-nrw.de".


Antragsformular ebenfalls erhältlich hier:

  • VKU- Abo-Kundenbetreuung
    Lünener Str. 13
    59174 Kamen
    Tel.: 02307/9403233                                                                                          abo@vku-online.de

Ansprechperson

Martina Bink
Sachbearbeiterin
Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport
4. Etage, Zimmer 419
Tel.: 02307/965-304
E-Mail: m.bink@bergkamen.de

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