Schöffenwahl (Wie werde ich Schöffe?)

Schöffen sind ehrenamtliche Richter („Richter ohne Robe“), die als Laien, ohne juristische Vorbildung, jedoch mit dem gleichen Stimmrecht wie die Berufsrichter, gemeinsam mit diesen die Tat eines Angeklagten beurteilen und ein Strafmaß festlegen.

Gesetzliche Voraussetzungen für das Schöffenamt
  • Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinnes des Art. 116 I Grundgesetz besitzen.
  • Sie dürfen nicht infolge einer gerichtlichen Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.
  • Sie dürfen nicht wegen einer Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sein.
  • Gegen Sie darf kein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schweben, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

Weiterhin sollen Sie zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste in Bergkamen wohnen.

Gem. § 33 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sollen zum Schöffen nicht berufen werden:
  • Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden
  • Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden
  • Personen die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen
  • Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind
  • Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind
  • Personen, die in Vermögensverfall geraten sind
Als Schöffin/Schöffe sollten Sie bestimmte persönliche Fähigkeiten mitbringen:
  • Soziales Verständnis
  • Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen
  • Logisches Denkvermögen und Intuition
  • Berufliche Erfahrung
  • Vorurteilsfreiheit auch in extremen Situationen
  • Kenntnisse über die Grundlagen des Strafverfahrens
  • Mut zum Richten
  • Gerechtigkeitssinn
  • Standfestigkeit und Flexibilität im Vertreten der eigenen Meinung
  • Kommunikations- und Dialogfähigkeit

Weitere Informationen zum Schöffenamt erhalten Sie hier.


Richter ohne Robe

Schöffinnen und Schöffen haben als Laienrichterinnen und Laienrichter, ohne juristische Vorbildung, allerdings ausgestattet mit dem gleichen Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter die Aufgabe, gemeinsam mit diesen die Tat einer Angeklagten oder eines Angeklagten zu beurteilen und ein Strafmaß festzulegen.

Da sie als Schöffin bzw. Schöffe gleichberechtigt an der Hauptverhandlung in Strafsachen mitwirken, sollten sich Bewerberinnen und Bewerber ihrer Rolle und Verantwortung in gleicher Weise gegenüber Angeklagten, Öffentlichkeit und Geschädigten bewusst sein.

Schöffin bzw. Schöffe kann nur werden, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, der Besitz einer weiteren Staatsangehörigkeit neben der deutschen steht einer Bewerbung jedoch nicht entgegen.
Der Wohnsitz muss in Bergkamen sein und die sich bewerbende Person muss bei Amtsantritt mindestens 25 Jahre alt und darf nicht älter als 69 Jahre sein.
Das verantwortungsvolle Ehrenamt verlangt von den Schöffinnen und Schöffen, die auch gesundheitlich nicht eingeschränkt sein sollten, ein hohes Maß an sozialer Kompetenz und Unvoreingenommenheit.

Über die Aufnahme von Personen in die Schöffenvorschlagsliste entscheidet im Bereich des Schöffenamtes der Rat der Stadt Bergkamen, für die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen der Jugendhilfeausschuss.

Diese Liste wird sodann öffentlich zu jedermanns Einsicht ausgelegt und jede Person hat das Recht, Einspruch zu erheben, falls Personen in die Vorschlagsliste aufgenommen wurden, die nicht für das Schöffenamt geeignet scheinen. Mit den eventuell im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Einsprüchen wird die Liste anschließend an das Amtsgericht Kamen übersandt.
Dort tritt ein Schöffenwahlausschuss zusammen und wählt aus der Vorschlagsliste die erforderliche Zahl der Schöffinnen und Schöffen, die anschließend durch das Amtsgericht entsprechend benachrichtigt werden.

Der Rat der Stadt Bergkamen hat die Schöffenvorschlagsliste für die Amtsperiode 2024-2028 am 15.06.2023 beschlossen.


Ansprechperson

Sabine Koyka
Sachbearbeiterin
Amt für Recht und Vergabe, Abt. Recht
2. Etage, Zimmer 203
Tel.: 02307/965-242
Fax: 02307/69299
E-Mail: s.koyka@bergkamen.de

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