Rundfunkgebührenbefreiung (Antragsannahme)

Empfänger von bestimmten Sozialleistungen (z.B. Grundsicherung, Arbeitslosengeld II), Kranke oder Schwerbehinderte können sich auf Antrag von der Rundfunkgebührenpflicht befreien lassen oder eine Ermäßigung beantragen.

Nähere Informationen zum Rundfunkbeitrag und über die Voraussetzungen zur Befreiung oder Ermäßigung erhalten Sie unter www.rundfunkbeitrag.de. Auf der Seite können Sie eine Befreiung oder Ermäßigung auch direkt online beantragen.

Anträge auf Gebührenbefreiung können darüber hinaus am Informationsschalter des Rathauses, im Bürgerbüro oder per Post zur Weiterleitung an den Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio eingereicht werden.

Das Formular zum Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung erhalten Sie an der Information im Foyer des Rathauses.


Benötigte Unterlagen

  • Beitragsnummer der "GEZ" (9-stellig)
  • Nachweise, die eine Befreiung begründen (z.B. Bescheinigung des Jobcenters, Bescheinigung über den Erhalt einer Grundsicherungsrente)

Ansprechperson

Team des Bürgerbüros
Sachbearbeiter / Sachbearbeiterin
Bürgerdienste, Ordnung und Soziales
Bürgerbüro/Standesamt
Rathausplatz 4, Zimmer 017
Tel.: 02307/965-206
Fax: 02307/965-11 418
E-Mail: buergerbuero@bergkamen.de

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Das Bürgerbüro ist umgezogen und befindet sich jetzt nördlich des Busbahnhofes im Rathausplatz 4, zwischen der Sparkasse und dem Kundencenter der GSW.