Reisegewerbekarte (Anmeldung einer)
Eine Reisegewerbekarte benötigt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben Waren verkauft oder ankauft, Dienstleistungen anbietet oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder auch nach Schaustellerart ausübt.
Die Reisegewerbekarte wird auf Antrag ausgestellt und erfordert die gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Antragstellers.
Sofern Sie eine unselbstständige Reisegewerbetätigkeit ausüben möchten, benötigen Sie eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Reisegewerbekarteninhabers.
Benötigte Unterlagen
Antrag und persönliche Vorsprache
- gültiger Personalausweis oder Reisepass, bei Ausländern ggf. Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung
- ein aktuelles Lichtbild
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die erfolgte Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (soweit offene Lebensmittel vertrieben werden)
Kosten / Gebühren
- Reisegewerbekarte (unbefristet) zwischen 125,00€ und 250,00€
- Änderung der Reisegewerbekarte 50,00€
Ansprechperson
Heike Sohn
Sachbearbeiterin
Bürgerdienste, Ordnung und Soziales
Sicherheit und Ordnung
Erdgeschoss, Zimmer 017
Tel.: 02307/965-270
Fax: 02307/965-455
E-Mail: h.sohn@bergkamen.de