Ratten (Bekämpfung)

Ratten sind als Gesundheitsschädlinge im Sinne des § 2 Nr. 12 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) einzustufen, da sie Krankheitserreger über ihre Ausscheidungen wie Kot, Urin und Speichel auf den Menschen übertragen können. Zusätzlich können Parasiten wie Zecken und Flöhe von Ratten auf den Menschen übergehen. Der Kot und Urin von Ratten führt zu Geruchsbelästigungen, außerdem können Ratten Materialschäden an Kabeln und elektrischen Leitungen verursachen sowie durch ihre Wühltätigkeit zum Absacken von gepflasterten und betonierten Flächen beitragen. Darüber hinaus erzeugen Ratten Angst und Unbehagen beim Menschen und stellen somit auch eine psychologische Belastung dar.

Für die Entwicklung einer Rattenpopulation sind das verfügbare Nahrungsangebot und geeignete Unterschlupf- und Nistmöglichkeiten entscheidend.

Sie haben Ratten auf Ihrem Grundstück gesichtet?

Die Verantwortung zur Rattenbekämpfung auf privaten Grundstücken liegt grundsätzlich bei den Eigentümern oder Verfügungsberechtigten. Sollten Sie auf Ihrem Privatgrundstück Rattenbefall feststellen, wird empfohlen, eine Fachfirma mit der Rattenbekämpfung zu beauftragen.

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, den Befall dem Sachgebiet Sicherheit und Ordnung unter Angabe des konkreten Ortes zu melden. In solchen Fällen werden wir anlassbezogen einen Schädlingsbekämpfer mit der oberirdischen Rattenbekämpfung auf Ihrem Grundstück beauftragen.

Es ist zu beachten, dass die Bekämpfung von Ratten im Bereich von abwassertechnischen Anlagen (Kanalisation) durch den Stadtbetrieb Entwässerung (SEB) als gesetzliche Verpflichtung erfolgt. Im Gegensatz dazu wird die oberirdische Rattenbekämpfung auf privaten Grundstücken als freiwillige kommunale Leistung zur Unterstützung für Privathaushalte angeboten.

Gewerbliche Grundstückseigentümer sowie Wohnungsbaugesellschaften müssen hingegen eigenständig einen Schädlingsbekämpfer beauftragen.

Mieter oder Pächter wenden sich bitte an Ihren Vermieter oder Eigentümer, um die notwendigen Schritte zur Rattenbekämpfung einzuleiten.

Wie erfolgt die Rattenbekämpfung durch den beauftragten Schädlingsbekämpfer?

Bei einer Meldung an das Sachgebiet Sicherheit und Ordnung werden wir den beauftragten Schädlingsbekämpfer informieren, damit einer Ausbreitung der Rattenpopulation zeitnah entgegengewirkt werden kann.

Die Meldungen an den Schädlingsbekämpfer erfolgen regelmäßig dienstags bis ca. 11:30 Uhr, die Befallserhebung und Bekämpfung wird ganztägig immer mittwochs durchgeführt. Der entsprechende Anfahrtstag wird Ihnen bei der Meldung mitgeteilt. Bitte beachten Sie jedoch, dass kein konkreter Zeitraum für die Befallserhebung und Bekämpfung benannt werden kann, da die zeitliche Planung dieser Maßnahmen in Eigenregie durch die Fachfirma erfolgt.

Sollte der Mittwoch auf einen Feiertag fallen, erfolgt die Bekämpfung in der Regel am nächsten Werktag. Eine Nachkontrolle findet zwei Wochen nach der ersten Beköderung ebenfalls mittwochs statt.

Die bei Ihnen hinterlassenen Köderboxen sind für eine weitere Beköderung in der Zukunft aufzubewahren.

Wie kann ich Rattenbefall vermeiden?

Ein Rattenbefall ist häufig mit Ursachen verbunden, die zum Großteil vermeidbar sind. Achten Sie daher verstärkt auf nachfolgende Punkte und kontrollieren Sie sich selbst, welche Faktoren auch in ihrem Umfeld vermieden werden können:

  • auf Sauberkeit und Ordnung am Gebäude achten
  • Müll ausschließlich in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter entsorgen und diese geschlossen halten
  • übermäßige Fütterung von Vögeln und Wildtieren vermeiden, überschüssiges Futter zeitnah entsorgen
  • Futtermittel für Ratten unerreichbar aufbewahren
  • Näpfe von Haustieren nicht draußen stehen lassen bzw. nach der Fütterung zügig entfernen
  • keine Essensreste in der Toilette oder Spüle entsorgen
  • Müllbereiche sauber halten, defekte Tonnen austauschen lassen
  • Büsche, Sträucher und Bodendecker regelmäßig zurückschneiden, möglichst so, dass diese keine Versteckmöglichkeit bieten
  • die Regeln einer sachgerechten Kompostierung berücksichtigen (s. auch Kompostfibel Umweltbundesamt)

Weitere Informationen zum Thema Rattenbekämpfung entnehmen Sie bitte auch dem Flyer „Maßnahmen zur Eindämmung des Rattenbefalls in Bergkamen“.


Kosten / Gebühren

Kostenfrei für Privathaushalte


Ansprechperson

Janina Fleck
Sachbearbeiterin
Bürgerdienste, Ordnung und Soziales
Sicherheit und Ordnung
Erdgeschoss, Zimmer 015
Tel.: 02307/965-238
Fax: 02307/965-11-455
E-Mail: j.fleck@bergkamen.de

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