Ratten (Bekämpfung)

Ratten sind Tiere, durch die Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden können und daher Gesundheitsschädlinge im Sinne des § 2 Nr. 12 IfSG. Ihr Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung. Sie treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden.

Ein Rattenbefall auf dem eigenen selbst bewohnten Grundstück sollte unschädlich beseitigt oder dem Ordnungsamt der Stadt Bergkamen mit konkreter Ortsangabe angezeigt werden. Bei einer Meldung an das Ordnungsamt informiert dieses den beauftragten Schädlingsbekämpfer, damit einer Ausbreitung der Rattenpopulation möglichst schnell entgegengewirkt werden kann. Die Meldungen an den Schädlingsbekämpfer erfolgen regelmäßig dienstags bis 11.30 Uhr, die Befallserhebung und Bekämpfung wird am jeweils folgenden Mittwoch durchgeführt. Sollte der Mittwoch auf einen Feiertag fallen, erfolgt die Bekämpfung in der Regel am nächsten Werktag. Eine Nachkontrolle findet in den nachfolgenden 4 Wochen statt. Die Termine hierfür werden direkt mit dem Schädlingsbekämpfer im Rahmen des 1. Termins abgestimmt.

Rattenbefall an oberirdischen öffentlichen Orten ist direkt dem Ordnungsamt zu melden.

  • Private Grundstückseigentümer können sich bei einem Rattenbefall auf ihrem Grundstück an das Ordnungsamt wenden.
  • Gewerbliche Grundstückseigentümer und Wohnungsbaugesellschaften müssen hingegen selbst einen Schädlingsbekämpfer beauftragen, wenn auf ihren Flächen ein Rattenbefall festgestellt wird. Dementsprechend haben sich Mieter und Pächter an ihren Vermieter bzw. Eigentümer zu wenden, um das Problem zu beheben.
  • Sollten Ratten im öffentlichen Kanalnetz gesichtet werden, sollte die Sichtung direkt dem Stadtbetrieb Entwässerung (SEB) gemeldet werden, der dann eigenen Maßnahmen zur Ungezieferbekämpfung trifft.
Hinweise und Tipps zur Eindämmung von Rattenbefall

Ein Rattenbefall ist häufig mit erkennbaren Ursachen verbunden, welche zum Großteil auch vermeidbar bzw. eindämmbar sind. Achten Sie daher verstärkt auf nachfolgende Punkte und kontrollieren Sie sich selbst, welche Faktoren auch in ihrem Umfeld vermeidbar sind:

  • auf Sauberkeit und Ordnung am Gebäude achten
  • Vogel-/Futterhäuschen zu jeder Jahreszeit vermeiden
  • Näpfe von Haustieren nicht draußen stehen lassen bzw. nach der Fütterung zügig entfernen
  • keine Essensreste in der Toilette entsorgen
  • Müllbereiche sauber und geschlossen halten, defekte Tonnen austauschen lassen
  • Büsche, Sträucher und Bodendecker sind regelmäßig zurückschneiden, möglichst so, dass diese keine Versteckmöglichkeit bieten
  • Überprüfung von Abwassersystemen auf evtl. Schäden

Kosten / Gebühren

Diese Leistung ist für Privathaushalte kostenfrei.


Ansprechperson

Janina Fleck
Sachbearbeiterin
Bürgerdienste, Ordnung und Soziales
Sicherheit und Ordnung
Erdgeschoss, Zimmer 015
Tel.: 02307/965-238
Fax: 02307/965-455
E-Mail: j.fleck@bergkamen.de

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