Psychisch kranke Personen (Hilfen und Maßnahmen für)

Basierend auf den Regelungen des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychisch Kranken (PsychKG) kann die örtliche Ordnungsbehörde Personen, die an einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung leiden und dadurch sich selbst oder Leib und Leben anderer Personen erheblich gefährden,  auch gegen ihren Willen, in ein Fachkrankenhaus oder eine andere geeignete Einrichtung einweisen. Zwingende Voraussetzung ist die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, welches nicht älter als vom Vortag sein darf. Dieses muss eine ärztliche Diagnose enthalten und die Notwendigkeit der Unterbringung begründen bzw. die Gefahrenlage beschreiben.

Außerhalb der normalen Dienstzeiten steht für diese Zwangsmaßnahmen die Rufbereitschaft des Ordnungsamtes zur Verfügung, die bei Bedarf über die Polizei von der Leitstelle des Kreises Unna anzufordern ist.


Ansprechperson

Heike Sohn
Sachbearbeiterin
Bürgerdienste, Ordnung und Soziales
Sicherheit und Ordnung
Erdgeschoss, Zimmer 017
Tel.: 02307/965-270
Fax: 02307/965-455
E-Mail: h.sohn@bergkamen.de

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