Namensänderungen
Zu unterscheiden sind:
Sie möchten Ihren Namen ändern,
- weil Sie Ihrem Ehenamen Ihren Geburtsnamen voranstellen oder hinzufügen wollen (Doppelname),
- weil Sie bei der Eheschließung noch keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmt haben und jetzt einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen wollen,
- weil Sie bei der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmt haben und Sie Ihren Geburtsnamen dem Ehenamen vorangestellt oder hinzugefügt haben (Ablegen des "Doppelnamens"),
- weil Sie im Ausland die Ehe geschlossen haben und nicht wissen, ob Sie nach deutschem Recht einen rechtsgültigen Ehenamen führen,
- weil Sie geschieden oder verwitwet sind und Ihren Geburtnamen wieder annehmen möchten,
- weil Sie den Status eines / einer Vertriebenen haben,
- weil Sie Ihren Namen nach ausländischen Recht erhalten haben und Sie nun z. B. durch Einbürgerung dem deutschen Recht unterliegen?
Auch eine Änderung des Familiennamen eines Kindes ist im Einzelfall durch Erklärung möglich.
Neben den Namensänderungen in Form einer privatrechtlichen Erklärung nach BGB hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen, sowohl Vor- als auch Familiennamen durch eine öffentlich-rechtliche Namensänderung - auch behördliche Namensänderung genannt - zu ändern.
Das deutsche Namensrecht wird allerdings nicht vom Grundsatz der Namensfreiheit beherrscht. Weder Vor- noch Familiennamen stehen zur freien Disposition. Ein Vor- und Familiennamen kann nur dann geändert werden, wenn ein „wichtiger Grund“ im Sinne des Namensänderungsgesetzes (NamÄndG) die Änderung rechtfertigt.
Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung dient ausschließlich dazu, erhebliche Unzuträglichkeiten zu beseitigen, die sich im Einzelfall bei der Führung des nach bürgerlichem Recht zu tragenden Namens nachvollziehbar und nachweisbar ergeben. Anträge beim Standesamt Bergkamen können nur Personen stellen, die im Stadtgebiet von Bergkamen wohnen und deutsche Staatsangehörige sind. Vorher bedarf es eines persönlichen Beratungsgesprächs.
Die Anträge werden dann an die zuständige Namensänderungsbehörde, den Kreis Unna weitergeleitet.
Benötigte Unterlagen
Bitte erkundigen Sie sich vorab bei uns, welche Unterlagen benötigt werden.
Kosten / Gebühren
Namensänderung durch privatrechtliche Erklärung:
- 21,00€ Beurkundung
- 9,00€ Bescheinigung
Namensänderung durch behördliche Namensänderung:
- Vornamensänderung: bis 255,00€,
- Familiennamensänderung: bis 1.022,00€
Lars-Christian Depka
Sachbearbeiter
Bürgerdienste, Ordnung und Soziales
Bürgerbüro/Standesamt
Rathausplatz 4, Zimmer 008
Tel.: 02307/965-412
Fax: 02307/965-11411
E-Mail: standesamt@bergkamen.de
Lara Stucke
Sachbearbeiterin
Bürgerdienste, Ordnung und Soziales
Bürgerbüro/Standesamt
Rathausplatz 4, Zimmer 009
Tel.: 02307/965-413
Fax: 02307/965-11411
E-Mail: standesamt@bergkamen.de