Melderegisterauskunft

Auskünfte aus dem Melderegister an private Dritte dürfen grundsätzlich nur dann erteilt werden, wenn die gesuchte Person im Melderegister auf Grund in der Anfrage mitgeteilten Angaben (über den Familiennamen, den früheren Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine Anschrift) eindeutig identifiziert werden kann und deren schutzwürdige Belange nicht gefährdet bzw. beeinträchtigt werden.

Sofern die begehrten Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese konkret in der Anfrage anzugeben.

Zusätzlich bedarf es durch die anfragende Person oder Stelle der Erklärung, dass die angeforderten Daten nicht zum Zwecke der Werbung und / oder des Adresshandels verwendet werden.
Dies gilt nicht, sofern zuvor gegenüber der Meldebehörde oder der um Auskunft ersuchenden Person oder Stelle die ausdrückliche Einwilligung für einen dieser Zwecke erteilt wurde.


Einfache Auskunft

Auf Ihre schriftliche Anfrage hin erhalten Sie vom Bürgerbüro Bergkamen Auskunft über Vor- und Zunamen, akademische Grade und derzeitige Anschriften und- sofern die Person verstorben sein sollte - auch Auskunft über diese Tatsache.
Den Vordruck für die einfache Melderegisterauskunft finden Sie hier.


Erweiterte Auskunft


Soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird, können zusätzlich auf folgende Daten mitgeteilt werden:

  1. frühere Namen
  2. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
  3. Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
  4. derzeitige Staatsangehörigkeiten,
  5. frühere Anschriften,
  6. Einzugsdatum und Auszugsdatum,
  7. Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters,
  8. Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
  9. Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch der Staat.

Als Nachweis des berechtigten Interesses an einer erweiterten Melderegisterauskunft gelten z. B. eine Zahlungsbefehl, ein Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, sonstige Unterlagen über Rechtsbeziehungen wie Verträge, Gerichtsurteile, Bestellung zum Nachlasspfleger, bei Hauseigentümern der Grundsteuerbescheid oder Grundbuchauszug.
Gleichzeitig ist zu spezifizieren, welcher der unter Ziffer 1 -9 genannten Daten von Ihnen benötigt werden.
Den Vordruck für die erweiterte Melderegisterauskunft finden Sie hier.


Kosten / Gebühren

Die Gebühr für eine einfache Melderegisterauskunft beträgt 11,00 €. Für eine erweiterte Melderegisterauskunft wird eine Gebühr von 15,00 € erhoben.


Ansprechperson

Team des Bürgerbüros
Sachbearbeiter / Sachbearbeiterin
Bürgerdienste, Ordnung und Soziales
Bürgerbüro/Standesamt
Rathausplatz 4, Zimmer 017
Tel.: 02307/965-206
Fax: 02307/965-11 418
E-Mail: buergerbuero@bergkamen.de

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