Märkte (Festsetzung von)
Auf Antrag eines Veranstalters kann ein Markt, eine Messe oder eine Ausstellung festgesetzt werden. Hierbei handelt es sich um eine zeitlich begrenzte, im Allgemeinen wiederkehrende Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von gewerblichen Anbietern oder Ausstellern Waren oder Dienstleistungen vertreiben oder ausstellen.
Im Einzelnen werden folgende Veranstaltungsformen nach der Gewerbeordnung unterschieden:
- Großmärkte
- Wochenmärkte
- Spezialmärkte
- Jahrmärkte
- Messen
- Ausstellungen
Mit der Festsetzung gelten für Anbieter und Aussteller bestimmte Marktprivilegien, wie z. B. die Befreiung von der Reisegewerbekartenpflicht oder die Möglichkeit außerhalb der allgemeinen Ladenöffnungszeiten, d.h. am Sonntag, zu öffnen.
Die Festsetzung kann nur erteilt werden, wenn der Veranstalter die persönliche Zuverlässigkeit nachgewiesen hat, die Durchführung der Veranstaltung nicht dem öffentlichen Interesse widerspricht und bei einem Spezial- und Jahrmarkt vollständig außerhalb von Ladengeschäften abgehalten wird.
In Bergkamen finden regelmäßig Wochenmärkte, Kirmessen und Trödelmärkte statt.
Die Zuständigkeit zur Festsetzung von Messen und Ausstellungen liegt bei der Kreisverwaltung Unna.
Benötigte Unterlagen
- formloser Antrag auf Festsetzung mit Angaben zum Ort, Art und Zeit der Veranstaltung
- Voraussichtliche Anzahl und Zusammensetzung der Aussteller und Anbieter (Aufstellerverzeichnis mit Warenangebot)
- Führungszeugnis des Antragstellers (für Behörden)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister des Antragstellers (für Behörden)
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes über den Antragsteller
- Auszug aus der Schuldnerkartei und Bescheinigung des Insolvenzgerichts des für den Wohnort bzw. die gewerbliche Niederlassung des Antragstellers zuständigen Amtsgerichts
- Pläne der Veranstaltungsfläche, ggf. Nutzungsvertrag
Kosten / Gebühren
Für die Festsetzung fallen in der Regel Kosten zwischen 100,00€ und 750,00€ an.
Ansprechperson
Stefan Klement
Sachbearbeiter
Bürgerdienste, Ordnung und Soziales
Sicherheit und Ordnung
Erdgeschoss, Zimmer 015
Tel.: 02307/965-255
Fax: 02307/965-455
E-Mail: s.klement@bergkamen.de