Lernmittelfreiheit

Den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen in NRW werden Lernmittel (Schulbücher) abzüglich eines Eigenanteils zum befristeten Gebrauch unentgeltlich überlassen.
Der Eigenanteil beträgt ein Drittel der für die Beschaffung von Lernmitteln gesetzlich vorgegebenen Durchschnittsbeträge.

Der Eigenanteil entfällt für Empfängerinnen und Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII).

Schulmaterialien wie Hefte, Stifte usw. fallen nicht unter das Lernmittelfreiheitsgesetz. Für Anspruchsberechtigte des Bildungs-und Teilhabepaketes kann ein Betrag von pauschal 70,00€ am 01.08. und 30,00 € am 01.02. für Schulbedarf beantragt werden.
Hinweise zur Antragstellung finden Sie hier.


Kosten / Gebühren

Die Höhe des Eigenanteils wird vor Schuljahresbeginn von den Schulen mitgeteilt.


Ansprechperson

Martina Bink
Sachbearbeiterin
Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport
4. Etage, Zimmer 419
Tel.: 02307/965-304
E-Mail: m.bink@bergkamen.de

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