Ladenöffnungszeiten

Das Ladenöffnungsgesetz dient der Schaffung und Sicherung einer allgemeinen Ladenöffnungszeit für Verkaufsstellen sowie dem Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe.

Nach diesem Gesetz dürfen in Nordrhein-Westfalen Verkaufsstellen mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr geöffnet haben (allgemeine Ladenöffnungszeit). Am 24. Dezember gilt hingegen eine Öffnungszeit an Werktagen von 0:00 Uhr bis 14:00 Uhr.

An Sonn- und Feiertagen gelten für bestimmte Branchen und einzelne Warengruppen Sonderregelungen, u.a. dürfen geöffnet haben:

  • Verkaufsstellen, deren Angebot überwiegend aus den Warengruppen
    -Blumen und Pflanzen,
    -Zeitungen und Zeitschriften oder
    -Back- und Konditorwaren besteht (max. 5 Stunden), außer am 1. Weihnachtstag, Ostersonntag oder Pfingstsonntag,
  • Verkaufsstellen landwirtschaftlicher Betriebe zur Abgabe selbst erzeugter landwirtschaftlicher Produkte (max. fünf Stunden).Wird von diesen Sonderregelungen Gebrauch gemacht, so hat der Betreiber die Öffnungszeiten gut sichtbar an der Verkaufsstelle bekannt zu geben.
Besondere Öffnungszeiten für Gaststätten und Spielhallen

Das Ladenöffnungsgesetz gilt nicht für Gaststätten und Spielhallen. Hier sind vielmehr die entsprechenden Regelungen der Gewerberechtsverordnung (Gaststätten) und des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag (Spielhallen) zu den Sperrzeiten zu beachten. Während der Sperrzeit hat der Betrieb zu schließen und Gäste haben die Räumlichkeiten zu verlassen.

  • Sperrzeit Gaststätten: Montag bis Sonntag von 5:00 Uhr bis 6:00 Uhr
  • Sperrzeit Spielhallen: Montag bis Sonntag von 1:00 Uhr bis 6:00 Uhr
Verkaufsoffene Sonntage

Das Ladenöffnungsgesetz lässt jährlich bis zu vier verkaufsoffene Sonntage in Bergkamen zu, an denen sämtliche Geschäfte bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet haben dürfen.

Eine Übersicht über die vom Rat der Stadt Bergkamen beschlossenen verkaufsoffenen Sonntage finden Sie hier.


Benötigte Unterlagen

Mitteilungen über Verstöße gegen das Ladenöffnungsgesetz sollten Angaben über Verursacher, Ort, Tag, Uhrzeit sowie Art und Dauer enthalten.


Ansprechperson

Sonja Hampel
Sachbearbeiterin
Bürgerdienste, Ordnung und Soziales
Sicherheit und Ordnung
Erdgeschoss, Zimmer 017
Tel.: 02307/965-361
Fax: 02307/965-455
E-Mail: s.hampel@bergkamen.de

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