Knöllchen

Sollten Sie auf Grund eines Verstoßes gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung eine schriftliche Verwarnung (Knöllchen) erhalten haben, können Sie diese sowohl durch Überweisung bei einem Geldinstitut wie auch mittels Bareinzahlung oder EC-Karte beim Bürgerbüro, Sachgebiet Sicherheit und Ordnung, begleichen.

Die Höhe der zu zahlenden Beträge richtet sich nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog.

Im Falle der Nichtzahlung bzw. sollten Sie mit dieser Verwarnung nicht einverstanden sein, können Sie das Anschreiben als Anhörungsbogen verwenden und haben dann die Möglichkeit, zu der Angelegenheit aus Ihrer Sicht Stellung zu nehmen.

Sollten die von Ihnen gemachten Angaben zu dem Sachverhalt nicht zu einer Einstellung des Verfahrens führen, wird Ihnen nochmals Gelegenheit gegeben, das festgesetzte Verwarnungsgeld innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu bezahlen.

Kann nach Ablauf dieses Zeitraumes ein Zahlungeingang nicht festgestellt werden, schließt sich dem Vorgang ein Bußgeldverfahren an. Hier entstehen dann zusätzlich zu dem festgesetzten Verwarnungsgeld noch Gebühren und Auslagen, die Ihnen auferlegt werden.


Ansprechperson

Patrick Gundlach
Sachbearbeiter
Bürgerdienste, Ordnung und Soziales
Sicherheit und Ordnung
Erdgeschoss, Zimmer 015
Tel.: 02307/965-255
Fax: 02307/965-455
E-Mail: p.gundlach@bergkamen.de

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Das Bürgerbüro ist umgezogen und befindet sich jetzt nördlich des Busbahnhofes im Rathausplatz 4, zwischen der Sparkasse und dem Kundencenter der GSW.