Klärschlamm (Entsorgung von)

In den Außenbereichen und ländlich strukturierten Gebieten der Stadt Bergkamen gibt es in einigen Fällen keinen öffentlichen Abwasserkanal. In diesen Fällen wird das anfallende häusliche sanitäre Abwasser in privaten Kleinkläranlagen gesammelt.

Jeder anschlussberechtigte Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die Entsorgung ausschließlich durch die Stadt Bergkamen zuzulassen und den zu entsorgenden Inhalt der Stadt Bergkamen zu überlassen (Anschluss- und Benutzungszwang). Für die regelmäßige Entsorgung des Inhaltes (Klärschlamm) wurde ein Entsorgungsunternehmen beauftragt. Der Entsorger setzt sich mit den jeweiligen Anlageneigentümern zwecks Abstimmung eines Entsorgungstermines in Verbindung.

Maßstab für die Benutzungsgebühr ist die festgestellte Menge des abgefahrenen Grubeninhaltes bzw. Klärschlamms. Zur Abfuhrmenge gehört auch das für das Absaugen erforderliche Spülwasser.

Weitere Einzelheiten können der Satzung über die Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen entnommen werden - diese Satzung finden Sie in der Ortsrechtsammlung unter Öffentliche Einrichtungen - Abfall, Abwasser, Friedhof, Straßenreinigung.


Kosten / Gebühren

Ab dem 01.01.2024 pro Kubikmeter abtransportiertem Klärschlamm 112,77 €.


Ansprechperson

Christine Zschau
Sachgebietsleiterin
Amt für Finanzen und Steuern
4. Etage, Zimmer 423
Tel.: 02307/965-443
Fax: 02307/965-11-443
E-Mail: c.zschau@bergkamen.de

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